Nacktbilder austauschen?

11 Antworten

Klar, wenn beide dass ok finden


Ja, ist legal.

Der zuständige § 184c StGB verbietet u.a. eine öffentliche Verbreitung, bzw. eine Herstellung, Weitergabe und Besitz ohne Erlaubnis der dargestellten jugendlichen Person.

In diesem Fall stellen die Beteiligten selbst her, geben selbst weiter, und erlauben damit auch konkludent dem Empfänger den Besitz.

Allerdings kann die Erlaubnis nachträglich auch widerrufen werden, aber bis dahin ...

WAS also insbes. verboten ist: Die unerlaubte Weitergabe solcher Bilder an Dritte sowie generell die Veröffentlichung (also z.B. dass alle Insta-Nutzer sie sehen können).

WICHTIG: Der § 184c StGB gilt nur bei pornografischen oder mindestens geschlechtsbetonten Aufnahmen von Jugendlichen (14 bis 18). Einfache Nacktaufnahnen, wie sie ggf. auch am FKK-Strand gemacht worden sein könnten, fallen ohnehin nicht darunter.

Zur Unterscheidung: Der "Playboy" ist voller Nacktaufnahmen, pornografisch ist keine einzige von ihnen.

Aber auch die unerlaubte Weitergabe einfacher Nacktaufnahmen kann strafbar sein (auch nach 18), wenn dabei gegen den § 201a StGB verstoßen wird.

Fazit: Jeder sollte die Aufnahmen des anderen für sich behalten, dann ist alles okay. 8-)

Wadum sollten sie das nicht dürfen?


AlfredTetzla309 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 10:25

Keine Ahnung. Deswegen frage ich ja.

Also ich würde der 14-Jährigen auf jeden Fall empfehlen, dass sie es nicht machen soll, egal jetzt, ob es Deinen Kumpel oder doch eher Dich betrifft...