Ladies.de?

2 Antworten

Einfach mal lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

Nichts davon ist erfüllt.

Ist das jetzt sexuelle Belästigung.

Nein

Sie hat bist dato nicht geantwortet

Wird sie wohl auch nicht, für Bildersammler wohl die falsche Plattform.