Ist dass ein Verbrechen?
Wenn ein Mann, über eine Weibliche Polizistin in Deutschland (Sexuelle Denkinhalte) hat, wie bspw. Die würde ihn mit ihr (Handschellen) als Polizistin (ihn fixieren) und mit ihrem breiten Gürtel (Schwarz 7 cm oder auch breiter, mit Doppeldorn.) ihn fixieren und anschnallen und ihn so stark wehtun und er würde die so hübsch finden.
Ist dass ein Sexualdelikt?
Wenn ja, welche Straftatbestand erfüllt es sich denn? (Verbrechen?)
7 Antworten
Gedanken sind kein Verbrechen. Äußerungen und Handlungen sind - je nachdem - jedoch sehr wohl strafbar.
Verbrechen ist nur eine Tat, für die das Gesetz eine Gefängnisstrafe von Minimum ein Jahr vorgesehen hat.
Also egal wie leid es Dir tut und wie gnädig der Richter sein möchte und wie gut dein Anwalt ist. Bei einem Verbrechen muss dir der Richter mindestens ein Jahr Gefängnis geben weil es eben so im Gesetz steht.
Nein, du darfst auch denken, dass du Scholz mit einer Axt zerhackst.
Ist (noch) erlaubt.
Sexuelle Denkinhalte
Denken ist keine Straftat
Auch wenn es manchmal eine sein sollte
Erst wenn du bei einem Verbrechen zum Versuch unmittelbar ansetzt, wird es strafbar. (Sofern natürlich keine Rechtfertigungsgründe oder Schuldausschließugnsgründe vorliegen)
Solange man sich das nur denkt und nicht in die Tat umsetzt ist es nicht strafbar
Wenn ein Täter, eine Polizistin vergewaltigt aber dennoch als Voll Schuldfähig eingestuft wird und warum bezeichnen manche den als „Kranke Sexualstraftäter“
Puh ka weil sowas halt schon krass ist sowas Macht man nicht
Bzw einfach so ohne bestimmten Grund
Was würde man bekommen, wenn man eine Polizistin vergewaltigt?
Lebenslanger Haft?
Paragraf 63 StGB?
Sicherungsverwahrung?