Impressum - Ab wievielen Followern/Views?

4 Antworten

Die Information vollkommener Käse. Generell gilt in Deutschland dass eigentlich jedes SocialMedial-Profil als geschäftsmäßig zu betrachten ist und der Impressumpflicht unterliegt.

Spätestens wenn das Profil öffentlich für alle Nutzer zugänglich ist und mehr Interaktion / Information als dem engsten persönlichen Freundes/Familienkreis dient, sind die Anforderungen erfüllt die rechtlich ein Impressum vorsehen. Wird daher oft schon bei 0 Followern zutreffen, allein durch die Art wie das Profil aufgezogen ist. Im Falle von YouTube wird spätestens bei halbwegs regelmäßigen Uploads eine geschäftsmäßige Nutzung vorgesehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd

Eine Anbieterkennzeichnung benötigst Du prinzipiell vor dem ersten Follower. Du bietest einen Dienst für die Öffentlichkeit. Damit greift das TMG.

Sobald du Geld verdienst / Gewinnabsicht hast, lohnt sich ein Impressum, schon alleine, um nicht von einem neidischen Konkurrenten abgemahnt zu werden. Falls dud eine echte Adresse nicht angeben möchtest, kann man einen Impressumsservice mieten, aber inwieweit das jetzt 100% rechtssicher ist, kann ich dir als Nicht-Anwalt natürlich nicht versprechen.


Limearts  10.05.2021, 19:33

Lohnen ist das falsche Wort. Das ist dann bereits erforderlich. In dem Moment in dem man damit noch eine Gewinnerzielungsabssicht verfolgt, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

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Also auf eigentlich allen Plattformen (Instagram, Youtube) brauchst du mindestens 1000 Follower um damit Geld zu verdienen. Aber wie viel du verdienst liegt dann nicht an deinen Abonnenten sondern an den Views die du bekommst. Also rein teoretisch kannst du mit 1000 Followern (z.b auf Youtube) so viel verdienen wie Paluten mit 4 Mio. Abonnenten. Also es liegt an den Views wie viel du verdienst.