Im Wald masturbieren - erlaubt?
Darf ich, m 14, im Wald masturbieren, wenn ich etwas abseits vom Weg stehe? Ist das vielleicht sogar strafbar oder nicht?
Vielen Dank für eure Antworten
11 Antworten
Du darfst im Wald masturbieren. Du mußt es nur unter Ausschluß der Öffentlichkeit tun. Es darf nicht zum öffentlichen Ärgernis werden. Das wäre sonst strafbar! Unter Berücksichtigung dieses Aspektes, darfst Du überall masturbieren.
Öffentlich ist es grundsätzlich verboten. Mach es da, wo nie jemand vorbeikommt und du sicher sein kannst, allein zu sein
Ja das ist richtig, nennt man auch Erregung des öffentlichen Ärgernisses.
Es ist nicht ausdrücklich verboten. Man darf dabei nur niemanden stören.
Erregung des öffentlichen Ärgernisses ist verboten mach es da wo es keiner sieht..😂
natürlich ist das erlaubt. Sollte halt trotzdem niemand sehen
Nein das ist eben nicht erlaubt.. Erregung des öffentlichen Ärgernisses, man macht sich damit strafbar.
Es ist definitiv nicht erlaubt. Wie schwer das dann aber bestraft wird, weiß ich nicht.
Es gibt zu viele Gesetze, als dass ich dir jetzt ein passendes nennen könnte. Aber man darf ja ebenso wenig nackt unterwegs sein. Ein "öffentliches ärgernis" wär es aber definitiv.
Solang ihn aber keiner sieht, ist ja alles gut.
Ja und da liegt der Punkt. Du darfst draußen masturbieren, wenn es keiner sieht, bzw. selbst wenn es einer sieht, zählt es nicht als Belästigung oder irgendwas, solange man es versteckt tut.
Das ist ganz sicher verboten, nennt man Erregung des öffentlichen Ärgernisses. Man macht sich damit Strafbar!
Es ist keine Erregung öffentlichen Ergebnisses, wenn man es versteckt, also nicht öffentlich tut.
Natürlich ist es das dennoch. Sonst könnt ich ja sagen, dass es kein klauen ist, solangs keiner sieht. Oder das es keine Vergewaltigung ist, solang sich das Opfer nicht dran erinnert.
Das ist ein ziemlich dämlicher Vergleich. Und nein, das ist nicht "natürlich" dennoch so. Wenn du keine Ahnung hast, dann antworte nicht.
Wirklich schön zu wissen, dass du wirklich so naiv bist, dass du denkst, dass du vom Gesetz her einfach raus gehen kannst und dich dann selbstbefriedigen darfst, ohne Gesetze zu brechen, haha.
Was spricht denn dagegen, wenn man es tut, ohne dass es jemand sieht? Dadurch wird niemand geschädigt, also ist es auch nicht illegal. Solche Themen wurden schon öfter diskutiert und es gibt keine gesetzliche Grundlage dazu, warum sowas illegal sein sollte. Ich antworte, weil ich weiß, dass es so ein Gesetz nicht gibt, im Gegensatz zu dir, der davon ausgeht, dass das ja unbedingt illegal sein muss, aber nichtmal einen Paragraphen nennen kann. Das fällt nämlich nicht unter Erregung öffentlichen Ärgernisses!
Mich als naiv zu bezeichnen... pass mal lieber auf und urteile nicht über Leute, wenn du zu dem Thema keine Ahnung hast.
Ende der Diskussion. Du hast einfach Unrecht.
Ich bekomm hier langsam echt Lachkrämpfe. Aber immerhin, danke dafür, dass du meinen Tag wenigstens ziemlich unterhaltsam gemacht hast mit deinen ganzen Aussagen =D
Schönes restliches Wochenende sei dir gewünscht ^^
Du bestätigst dich immer wieder in deiner eigenen Blödheit.
Informiere dich doch einfach mal selber...
Nein, das nennt man einfach Schadensbegrenzung. Ich könnt mich hier noch den ganzen Abend mit dir auseinander setzen. Muss und möchte ich aber nicht, somit nehm ich es mit so viel Sarkasmus, bis die Sache gegessen ist.
Übrigens häte man auch so höflich sein können und mir ebenfall ein schönes Wochenende wünschen (!)
Ach Schadensbegrenzung nennt man das also? Würde ich auch behaupten, wenn ich jetzt in meiner Argumentation zerstört wurde.
Hey Rezo, du alter zerstörer!
Geh doch schnell raus und schnitz das Brett, wenn du so drauf abfährst! ;)
Steht das in der Waldverkehrsordnung? Oder im Masturbationsgesetz?