Ich möchte sex mit meinem Halbbruder?

4 Antworten

Ist gesetzlich verboten. Also lass es bleiben.

Halbbruder! Das sagt schon alles! Stiefbrüder wäre okey. Aber hier ist es die eigene Familie!


Wie kann man so verdorben sein.

Beste Grüße


Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

§173(2) StGB. Du solltest es also lieber lassen.