Hab ich richtig gehandelt (Belästigung)?

13 Antworten

Drei Tage hier und dann fragst Du zuerst, wie Du einen Burschen am besten verrückt machen kannst und schiebst in der nächsten Frage gleich ein spezielles Erlebnis hinterher, wo Dich ein Bursche angefasst hat und Du ihm gleichsam einer Furie aus purer Notwehr natürlich gleich mehrfach in den Unterleib getreten haben willst.

Diese Kombination der Fragestellungen und Dein asozialer Sprachductus lassen die Geschichte sehr unglaubwürdig erscheinen.

Und wenn es sich tatsächlich so zugetragen haben sollte, was stark zu bezweifeln ist, hättest Du sicher mehr als überreagiert, was Dir ggf. auch Ärger einbringen kann, wenn Du den Burschen schwer verletzt haben solltest, weil Deine Handlung wahrscheinlich deutlich über eine Notwehr- und Gefahrenabwehr hinausging.

Weniger Gewalt hätte vermutlich auch gereicht. Aber gut, dass du dich verteidigt hast.

Ich denke es hätte gereicht ihm einmal in die Eier zu treten, aber wegen einem Arschgrabscher (Ja, hätte er ohne Erlaubnis erst gar nicht tun sollen (Arsсhloh)) gleich seinen gesamten Nachwuchs auseinanderzunehmen ist dann dich sehr übertrieben. Weißt du, allein ein Tritt in die Weichteile ist schon extrem schmerzhaft, gleich mehrere darauf...

Zusammengefasst: Du hast richtig gehandelt, aber definitiv übertrieben. 1 Mal reicht.

Richtig oder falsch ist hier nicht das Thema, würde ich sagen. Sondern dass er wohl kapiert hat, dass sein Verhalten so nicht akzeptiert wird. In Zukunft wird er es sich überlegen, ob er das nochmals tut. Also letztlich ists ja doch TOP, dass Du ihn damit zurecht gestutzt hast.

Nein, denn es war nicht verhältnismäßig. Eine ordentliche Ohrfeige hätte definitiv gereicht.

Natürlich war das Verhalten des Jungen respektlos und übergriffig (und nicht zu entschuldigen). Aber es lag, so liest es sich zumindest, keine wirklich bedrohliche Situation vor. Deshalb war das Treten in seine Hoden nicht gerechtfertigt, schon gar nicht das wiederholte Attackieren seiner Genitalien. Das ginge nicht mal mehr als Affekthandlung durch.