Exhibitionismus?

11 Antworten

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Nein, er ist kein Exhibitionist weil er Andere nicht auf sich und seine Nacktheit aufmerksam macht und vor Allem :

Niemand ist gezwungen ihn anzusehen. Wem Nacktheit nicht gefällt dem ist erlaubt woanders hin zu sehen.

davon gibt es noch ne bessere Variante, die sogar mal vor Gericht gegangen sein soll.

Da hat ein Mann nämlich regelmässig nackt in seiner Wohnung Flöte gespielt, und die Nachbarn wussten das. Sie haben dann die Flöte gehört, ihn aber nicht gesehen, aber haben sich vorgestellt dass er nun nackt durch seine Wohnung tanzt, und darüber haben sie sich dann beschwert.

Das war aber NICHT verboten. Und es ist auch nicht verboten nackt auf seiner Terasse zu sein wenn man da von ausserhalb nicht leicht zu sehen ist. Falls ihn jemand sieht der z.B. mit einer Leiter über die Hecke guckt, dann ist das nicht seine Schuld, sondern die des Leiterguckers.

Und beachte, dass Nudist und Exhibitionist nicht dasselbe ist.

Alloysius  08.09.2023, 11:19

In Fällen wie dem des 'Leiterguckers' oder 'InFenstergucker mit Fernglas' kommt es auf die Einstellung des Amtsrichters an.

Hat der Deliquent grundsätzlich dafür zu sorgen, nicht gesehen zu werden (Atombunker aufsuchen), oder ist der Kläger ein verdammter Spanner?

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Smartass67  08.09.2023, 11:20

Fast alle Männer sind gerne nackt, wenn sie mit ihrer Flöte spielen. 🤣

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Kommt ein bisschen drauf an wie die Terrasse liegt und noch einiges anderes.

Ist sie z. B. nur 1,25 cm vom Weg ab und hat nur ein Geländer und und er Typ steht so dran das sein Schwänzchen sogar rausragt ist da wohl Exebitionismus.

empfaenger801 
Fragesteller
 08.09.2023, 12:19

Das ist Klar . Ich meine eine Terrasse, im Garten , mit Zaun und Hecke . Aus der Ferne kann man ihn aber sehen .

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Dornroeschen852  01.11.2023, 14:30

Eigentlich liegt Exhibitionismus erst dann vor, wenn sich ein Mann plötzlich und unerwartet vor einer Zielperson entblößt. Wenn sich aber eine Frau vor einer Zielperson plötzlich und unerwartet entblößt, dann ist das kein Exhibitionismus! 😉

Jedenfalls nach dem Ungleichbehandlung stiftenden Stafparagrafen 183 StGB "Exhibitionistische Handlungen", der nur Männer bestraft.

Dieses Gesetz kriminalisiert und stigmatisiert jetzt aber öffentlich nackte oder entblößte Männer derart, dass sie jederzeit ohne Begehung einer Straftat unter dem Vorwand "Exhibitionistische Handlungen" für die Strafverfolgungsbehörden zu Freiwild werden können!

Die ersatzlose Streichung der Strafnorm § 183 StGB aus dem Strafgesetzbuch wurde sogar von der Expertenkommission zur Sexualstrafrechtsreform 2017 empfohlen.

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Nein! Da wo ich herkomme nennt man das bloße Nacktsein FKK! Beim Exhibitionismus hingegen, kommt noch eine weitere Komponente hinzu! - Nämlich die des sich in schamverletzender Weise Zeigens! Im eigenen Zuhause (den Balkon eingeschlossen) nackt herumzulaufen, ist im Gegensatz zum Exhibitionismus Gott sei Dank noch nicht strafbar!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zuhause kann der Exer ganz befreit seinen Neigungen nachgehen und wenn die Terrasse nicht oder schlecht einsehbar ist, natürlich auch dort.