Eure Meinung zu Inzest?

15 Antworten

Könnte ich mir niemals vorstellen, aber solange sicher ist, dass keine Kinder entstehen ist es mir auch völlig egal.

Kommt ja durchaus mal vor, dass zB gleichgeschlechtliche Geschwister was ausprobieren - da kann ja im Prinzip nichts schlimmes passieren.

Was aber gar nicht geht, sind Eltern die ihre Kinder missbrauchen. Auch das kommt leider immer mal vor.

Nun ja, was passieren kann wenn Kinder entstehen, sieht man in der Geschichte ja am Adel - auch wenns da noch schlimmer war, weil es über Generationen hinweg durchgeführt wurde.

Wenn die Voraussetzung einer Genweitergabe absolut ausgeschlossen ist, würde dem nichts dagegen sprechen. Es wäre dann nur ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ohne Zeugungsabsicht.

Da sollte man erst mal wissen was Inzest ist, und wie es das Gesetz in Deutschland sieht und versteht.

§ 173 StGB
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Inzest ist dem nach Geschlechtsverkehr mit der Wahrscheinlichkeit einer Zeugung/Schwangerschaft. Um eine genetische Verarmung aufgrund von Inzucht zu verhindern gibt es den § 173 StGB. Weil durch Inzucht Erbkrankheiten zwangsläufig weitergegeben werden bei enger Verwandtschaft, siehe das "Habsburger Kinn" und die Blütekrankheit im europäischen Adel. Kinder aus solchen Verbindungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Behinderungen aufweisen. Auch die amerikanischen Hutterer und Amisch sind sehr von inzuchtbedingten Erbkrankheiten betroffen, genau so wie viele Fürstenhäuser und Staatsoberhäupter im Altertum.

Die gerade Linie ist: Vater, Mutter, Tochter und Sohn, die dürfen unter einander keinen Geschlechtsverkehr haben. Geschwister sind immer leiblich von den gleichen Eltern (gleiche Mutter und Vater), sonst sind es keine. Es steht nur der Beischlaf (vaginale Penetration) unter Strafe. Andere sexuelle Handlungen werden in dem § 173 StGB nicht bedacht. Stiefmutter und Stiefsohn oder Stiefvater und Stieftochter oder Stieftochter und Stiefsohn dürfen Geschlechtsverkehr und sexuelle Handlungen haben, ohne Strafen. Auch gibt es keine Regel und Einwende bei Tante, Onkel, Cousin, Cousine.

Aber wenn keine Zeugungsabsicht besteht und auch verhindert wird, durch Sterilisation oder Verhütungsmittel doppelt, ist dann der Geschlechtsverkehr zwischen Geschwister oder Eltern immer noch Inzest? Hierbei ist es erlaub, da die Verwandschaftslinien zweiten oder dritten Grades oder höher sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Naja. Ethisch fraglich.. aber wenn Kinder ausgeschlossen sind durch z.b. Sterilisation oder gleichgeschlechtliche Verhältnisse ist es mir ziemlich egal


Cornsnake94  26.06.2025, 17:30

Jup, sehe das wie du. Solange keiner dadurch geschädigt wird... wers will 🤷‍♀️

Ich bin geschockt. Egal ob Kinder entstehen können oder nicht. Geschwister die S*x haben, das ist ja absolut widerlich…..

Krank und ekelhaft sollte sollte mann gar nicht erst in Frage stellen jeder der was anderes sagt sollte dich unbedingt Hilfe holen weil er somit eine Gefahr für die Gesellschaft ist