Belästigung?

2 Antworten

Belästigung, in rechtlichem Sinn, bezeichnet eine Benachteiligung, die durch unerwünschte Verhaltensweisen, oft aufgrund geschützter Merkmale, zu einer Verletzung der Würde einer Person führt und ein feindseliges Umfeld schafft oder zu schaffen bezweckt. Dies kann durch Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung oder Beleidigung geschehen. 

Im Wortlaut gibt es das Wort "Belästigung" nur in zwei einschlägigen Vorschriften.

  • Die sexuelle Belästigung § 184i StGB
  • Belästigung der Allgemeinheit § 118 OWiG

Der Tatbestand aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz umfasst Dinge wie das klassische Wildpinkeln.

Bei der sexuellen Belästigung definiert sich der Begriff wie folgt: Sexuelle Belästigung ist ein einseitiges, unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt

Ich würde sagen, wenn man sich jemandem aufdrängt?


spider88443901 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 23:05

aufdrängt ?? noch nie gehört