25 jähriger fässt 15 jährige an?

2 Antworten

Wie steht ihr da zu?

Müssen die beiden selbst wissen. Der Gesetzgeber hat da grundsätzlich nichts dagegen (mit wenigen Ausnahmen wie Ausnutzen einer Zwangslage, Bezahlung, Ausnutzen einer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, vgl. § 182 StGB). Wenn es legal ist, halte ich mich aus fremden Beziehungen raus.

Naja das ist eine Sache zwischen den beiden solange alles einvernehmlich ist