Wie bewertet ihr die Kontaktschuld wenn man mit jemanden, der wegen sexueller Belästigung auffällig geworden ist, noch Kontakt hat?

2 Antworten

Man konnte es ihm nicht nachweisen, von daher muss man davon ausgehen das er unschuldig ist. Sollte aber nochmal etwas vorfallen, würde ich den Kontakt sicherlich abbrechen. Natürlich könnte es manchen Leuten sauer aufstoßen das du noch Kontakt zu einem vermeintlichen Straftäter hast, auch wenn er freigesprochen wurde.

Das musst du selbst wissen ob diese Gefahr besteht und wenn ja du dieses Risiko eingehen möchtest.

Ich würde deswegen nicht per se den Kontakt abbrechen.