Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Petition, die ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke zum Ziel hat?

Dass eine Partei wie die AfD durch ihr Wahlprogramm, ihre Aktionen und auch ihre Vertreter immer wieder hohe Wellen schlägt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schon seit Jahren finden sich in den Nachrichten immer wieder (skeptische) Berichte über die Partei und deren Vertreter. Nun gibt es eine Petition - und zwar gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke. Gefordert wird, dass ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen ihn gestellt wird.

Was ist eine Grundrechtsverwirkung? Grundgesetz Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Juristische Kommentare bezeichnen dieses Instrument der Demokratie als eine symbolische Funktion. Damit soll klar signalisiert werden, dass von Seiten der Demokratie ein Missbrauch der Grundrechte nicht geduldet wird im Kampf gegen die Demokratie selbst.

Was passiert durch eine Verwirkung der Grundrechte?

Wie im oben aufgeführten Zitat ersichtlich wird, hängt das unter anderem maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht ab. Generell kann gesagt werden, dass eine Person sich gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte berufen kann. Die Person kann weiterhin demonstrieren oder auch seine Meinung äußern - erfährt allerdings in dem Fall, dass staatliche Stellen gegen ihn vorgehen deutlich weniger Schutz.

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht einer Person, die die Grundrechte verwirkt hat, auch das Wahlrecht entziehen - ebenso wie das Recht gewählt zu werden.

Vorgehen im Verfahren bezüglich der Verwirkung der Grundrechte

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe kann ein solches Urteil aussprechen. Dafür bedarf es aber eines Verfahrens, bei dem die betroffene Person angehört wird. Einen Antrag auf die Verwirkung der Grundrechte kann außerdem keinesfalls jeder stellen, das kann nur der Bundestag, die Bundes - oder Landesregierung. Die Dauer der Verwirkung von Grundrechten beträgt mindestens ein Jahr.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass von der betroffenen Person eine "ernsthafte Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Bisher gab es vier solcher Verfahren - alle scheiterten an der Begründung, dass die "Beklagten" politisch zu unbedeutend waren.

Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung? Wie bewertet Ihr die Petition, die zum Antrag gegen Höcke auffordert? Wie sollte der künftige Umgang mit der AfD weiter stattfinden? Rein spekulativ - welche Auswirkungen könnte ein Erfolg oder ein Scheitern eines solchen Antrages haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte beachtet auch bei diesem brisanten Thema unsere Netiquette. Wir wissen, dass Themen wie diese stets zu angespannten Diskussionen führen können. Bleibt aber bitte auch in diesem Fall freundlich und lasst einen sachlichen Austausch stattfinden.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-debatte-verbot-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

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Was ist euer Hauptgrund warum ihr die Grünen wählt?

Bei mir ist es ziemlich einfach. Als Geringverdiener würde ich mich über mehr Lohn, weniger Steuern und günstigere Lebensmittel freuen.

Ich denke da geht es vielen ganz ähnlich.

Ansonsten fühle ich mich insgesamt sehr gut von derem Wahlprogramm vertreten. Außenpolitisch und Wirtschaft liegen vielleicht nicht sehr im Fokus. Dafür aber eine humane und bürgernahe Politik, die vielen Deutschen zu Gute kommt. Rentner, Behinderte, Kinder, Verdiener unter 3.000€/ Monat, Frauen, Diverse/LGBTQ, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge, Religionsgemeinschaften.

Ein Land kann nicht stark sein, wenn große Teile der Bevölkerung ausgegrenzt und unterdrückt werden.

Das haben die Grünen erkannt und haben den Fokos auf eine Bürgernahe Politik ausgelegt die möglichst allen Deutschen etwas bringt.

Ich finde es auch gut das sie mehr gegen Extremismus (Rechtsextremismus, Radikalisierung des Islam, Linksextremismus, Incel Bewegung) aufklaren und entgegen arbeiteten wollen. Mal abgesehen davon das Polpulismus nervt, ist er schlecht für Deutschland bzw sein Volk und stellt eine Gefahr für uns alle dar. Es schadet und schwächt uns.

Die Grünen haben viele tolle Punkte in ihrem Wahlprogramm. Mich würde interessieren was euch am meisten anspricht?

Klima, Bildung, Forschung, mehr Einkommen/weniger Steuern, höhere Lebensstandards, bessere Lebensmittel Qualität, Rassismus und Extremismus bekämpfen, mehr Rechte und Schutz für Kinder, Gleichberechtigung. Es gibt reichlich Auswahl.

Freue mich schon auf eure Antworten.

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Würdet ihr eine Partei wählen, die Folgendes zum Thema Bundestagswahl im Parteiprogramm stehen hätte?

Würdet ihr eine Partei wählen, die folgendes zum Thema Bundestagswahl im Parteiprogramm stehen hätte:

  • Man hat weiterhin 2 Stimmen, allerdings nicht mehr aufgeteilt in Erst- und Zweitstimme. Man wählt bis zu 2 Parteien, kann aber auch einer Partei beide Stimmen geben. Die beiden Parteien mit den meisten Stimmen schicken ihren Kandidaten aus dem Wahlkreis in den Bundestag, wenn die jeweilige Partei die 5%-Hürde überspringen konnte. Ansonsten rückt der Kandidat aus der nächstbesten Partei nach. So gibt es maximal 598 statt aktuell 709 Abgeordnete im Bundestag.
  • Die Parteien werden auf jedem Stimmzettel in einer zufälligen Reihenfolge aufgelistet, sodass jeder die gleiche Chance hat, gewählt zu werden.
  • Neben der Wahl vor Ort und der Briefwahl gibt es in Zukunft auch noch die Online-Wahl
  • Wer wählen will, muss sich vorher einem Test unterziehen. Anmelden darf sich jeder Einwohner Deutschlands, der schon mind. 5 Jahre im Land lebt und mind. 16 Jahre alt ist.
  • Vor jeder Wahl müssen alle Parteien eine Kurzfassung (eine 70-seitige PDF ist nicht kurz ) ihres Programms auf eine vom Bund betriebene Website hochladen um den potenziellen Wählern einen einfachen Überblick zu verschaffen.
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