Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Urteil bezüglich Trumps Immunität?

Der Sturm auf das Kapitol - es ist bereits über drei Jahre her, dass Anhänger des damals noch amtierenden, jedoch schon abgewählten US-Präsidenten Donald Trump, auf das Kapitol in Washington D.C. stürmten. Eine aufstachelnde Rede des früheren Präsidenten ging dem Angriff voraus. Trump fordert Immunität - schließlich war er damals noch Präsident. Doch ein Gericht lehnte diese Forderung ab - zurecht?

Der Sturm auf das Kapitol

Am 06. Januar 2021 stürmten Anhänger Donald Trumps während der Sitzung des US-Kongresses das Kapitol in Washington. Der Kongress war damals in der Sitzung, um das Präsidentschaftswahlergebnis zu bestätigen, bei dem Trump sich nicht gegen seinen Rivalen Joe Biden durchsetzen konnte.

Doch der Aufstand blieb nicht ohne folgen - nicht nur mussten zahlreiche Politiker in Sicherheit gebracht werden, als mehrere Anhänger bis zu den Büros von Abgeordneten und in den Senatssaal eindrangen, bei den Gewalttaten starben fünf Menschen. Darüber hinaus kam es zu mehr als 700 Festnahmen.

Die Befragungen zu dem Vorfall dauerten mehr als anderthalb Jahre. Das Ergebnis: Die Hauptverantwortung für die kriminelle "mehrstufige Verschwörung" trägt Donald Trump. Das Gremium empfahl, gegen den ehemaligen Präsidenten strafrechtliche Schritte einzuleiten. Im Falle eine Verurteilung dürfte Trump kein politisches Amt mehr ausüben.

Trumps Forderung nach Immunität

Der ehemalige Präsident möchte 2024 erneut für die Republikaner nach der Präsidentenwahl 2024 ins Weiße Haus einziehen - doch das kann er nur, wenn keine Verurteilung ausgesprochen wird.

Als ehemaliger und zu dem Zeitpunkt nach amtierender Präsident berief sich Trump auf Immunität. Doch nach Auffassung des Berufungsgerichtes kann der ehemalige Präsident sehr wohl strafrechtlich verfolgt werden - für seine Handlungen im Präsidentenamt genieße er keine Immunität, so urteile das Gericht einstimmig. Der Antrag von Trump wurde somit abgelehnt. Zu erwarten ist, dass Trumps Anwälte diesbezüglich Berufung einlegen werden.

Der ehemalige Präsident bleibt auch nach der Verkündung bei seiner Haltung, er argumentierte, dass Präsidenten sich nicht trauen werden zu handeln, wenn sie Angst haben müssten, nach der Amtszeit der bösartigen Vergeltung der anderen Partei ausgeliefert zu sein. Selbst interpretiert er die derzeitigen Vorgänge als Hexenjagd aufgrund seiner Ambitionen, weiterhin in der Politik zu bleiben.

Die Perspektive des Gerichtes ist eine andere - es sieht die Gewaltenteilung in Gefahr und argumentiert, dass das Amt des Präsidenten niemals ermöglichen können sollte, dass ein ehemaliger Amtsinhaber für alle Zeit über einem Gesetz steht.

Wie es nun weitergehen könnte

Dass Trump in Berufung gehen würde, hat bereits sein Sprecher angekündigt. Auf der Social-Media-Plattform "Truth Social" betonte Trump erneut, dass ein US-Präsident volle Immunität brauche.

Sechts Tage haben Trump und sein Anwaltsteam nun Zeit, gegen das Gericht vorzugehen, wobei es dann vermutlich vor dem Obersten Gerichtshof landen wird. Ob der Prozess vor der Präsidentschaftswahl zu Ende gebracht werden kann, ist derzeit noch unklar, viele hatten gehofft, dass ein Abschluss noch davor stattfinden könnte.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Entscheidung? Wie seht Ihr die Immunität eines Präsidenten - wie weit soll diese gehen? Wie schätzt Ihr Trumps Chancen auf eine weitere Amtszeit ein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.focus.de/politik/ausland/sturm-auf-das-kapitol-gericht-urteilt-gegen-trump-statement-des-ex-praesidenten-wirkt-wie-schuldeingestaendnis_id_259646411.html
https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-02/antrag-auf-immunitaet-von-ex-praesident-donald-trump-abgelehnt
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-immunitaet-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/donald-trump-keine-immunitaet-usa-100.html
https://www.spiegel.de/ausland/ex-praesident-donald-trump-kann-keine-immunitaet-gegen-strafverfolgung-geltend-machen-a-21793566-a528-4bbd-8c3b-9cae3637fec8
https://www.zeit.de/thema/sturm-auf-us-kapitol

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Deutsches Gericht mit wegweisendem Urteil zur Homöopathie. Was haltet ihr davon?
"Ein Urteil stellt die Bewerbung homöopathischer Produkte infrage

Apotheken dürfen laut einem bahnbrechenden deutschen Urteil Homöopathie-Präparate nicht mit Inhaltsstoffen bewerben, die nicht nachweisbar sind

Vor einem Jahr sprach ein deutsches Gericht aus, dass eine Apotheke homöopathische Produkte mit ihren angeblichen Ausgangsstoffen bewerben dürfe, obwohl diese in den Produkten wissenschaftlich gar nicht nachweisbar sind. Das Berufungsverfahren dagegen endete vor wenigen Wochen mit einer Niederlage der Apotheke. Die Folgen für die Homöopathie könnten weitreichend sein.

In erster Instanz wies das Landgericht Darmstadt die Klage ab. Denn nur, weil der Ausgangsstoff nicht mehr nachweisbar sei, bedeute dies nicht, dass er nicht mehr vorhanden sei. Und überhaupt wäre Befürwortern der Homöopathie eine hohe Verdünnung wichtig, um unerwünschte Nebenwirkungen zu verringern. Dieses Urteil sowie die Art seiner Begründung sorgten für erhebliche Kritik. Der klagende Interessenverband ließ jedoch nicht locker und legte Berufung ein – mit Erfolg.

Was draufsteht, muss nachweisbar enthalten sein

In zweiter Instanz sah das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 6 U 49/20) die Sache völlig anders. In der mündlichen Berufungsverhandlung vom 10. Juni stellte es zunächst klar, dass Werbung für homöopathische Mittel nicht bloß Anhänger der Homöopathie, sondern allgemein alle Personen anspricht. Deshalb kann es auch nur auf das allgemeine Verständnis der Bevölkerung ankommen. Und diese erwartet sich von einem mit "HCG" gekennzeichneten Produkt, dass es auch tatsächlich das Schwangerschaftshormon enthält. Lässt sich dieser Inhaltsstoff nicht nachweisen, liegt eine Irreführung vor.

Das Urteil ist vom lauterkeitsrechtlichen Standpunkt aus absolut korrekt. Da das Lauterkeitsrecht in der EU großteils vereinheitlicht ist, gibt es keinen vernünftigen Grund, warum ein solches Urteil nicht auch in anderen Ländern oder vor anderen Gerichten erzielbar wäre. Es müssten sich nur entsprechende Kläger finden."

https://www.derstandard.de/story/2000128032793/ein-urteil-stellt-die-bewerbung-homoeopathischer-produkte-infrage?amplified=True

Na endlich 71%
Schlecht 13%
Gut 10%
Andere Antwort 4%
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Nachbar rastet aus wegen meinen Wellensittichen?

Moin,

ich habe gerade meine Wellis abgedeckt und raus gelassen. Das mache ich immer so gegen 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr. Sie sind dann zu anfang immer sehr laut und singen und rufen sich gegenseitig, damit auch wirklich jeder raus kommt, auf den Vogelspielplatz. Ruhezeiten sind bei uns von 20:00- 07:00 Uhr und von 13:00- 15:00 Uhr. Daran halte ich mich immer penibel, um keinen Stress zu bekommen. Mittags dunkle ich das Vogelzimmer ab und dann sind sie ruhig. Trotzdem hämmert ein Nachbar die ganze Zeit mit der Faust oder sowas an die Wand und brüllt rum, dass die scheiß Viecher die Fresse halten sollen. Sie sind jetzt 30 Minuten abgedeckt. Ich kann sie doch jetzt nicht wieder zudecken. Außerdem ist das genau der Nachbar, der nachts um 3 seine Wäsche schleudert und sich mit seiner Lebengefährtin regelmäßig anbrüllt, von wegen du stirbst heute und so... . Ich habe 4 Wellensittiche. Kann mir jetzt rechtlich was passieeren, oder soll ich ihn toben lassen ? Ich habe sogar einen Zettel an meiner Haustüre, wo draufsteht, dass ich 4 Wellis habe und sollten diese mal zu laut sein, dass ich mich im Rahmen des Möglichen um Ruhe bemühe. Sogar eine Telefonnummer ist dabei, falls ich unterwegs bin.

Mehr kann man wohl nicht erwarten oder ? Der Vermieter weiß von den Vögen, sie wurden im Mietvertrag genehmigt.

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Mutter lässt Vater den Sohn nicht sehen - Anwalt - Gericht - keine Wirkung

Hallo zusammen!

Seid Tagen durchforste ich nun schon das Internet, kann aber nichts weiter finden, als das, was wir bisher eh unternommen haben.

Mein Lebensgefährte ist Vater eines 13 Jährigen Sohnes. Die Mutter lebt in einer neuen Beziehung mit seinem Sohn und einem gemeinsamen Kind des "Neuen".

Seid Jahren schon kämpft er darum, dass er seinen Sohn regelmäßig sehen darf. Leider bisher ohne den gewünschten Erfolg. Das ganze ging vor Gericht und man sagte ihm zu, dass er seinen Sohn alle zwei Wochen an den Wochenenden zu sich nehmen darf und in den Ferien immer einen gewissen Zeitraum. Trotz dieses Urteils hält sich die Mutter nicht daran, verweigert ihm den Kontakt. Zwei weitere Male ging das Ganze vor Gericht, aber sie kam jedes Mal mit einem: "Du, Du, Du... mach das nicht noch mal" davon...

Mein Partner hat sich dann darauf eingelassen, seinen Sohn nur noch zu nehmen, wenn sie es erlaubt, da er das ganze natürlich nicht auf dem Rücken des Kindes austragen möchte. Sie lässt nämlich häufig ihn seinem Papa ausrichten, warum er denn diesmal nicht kommen darf. Genauso schreit sie ihn oft an, wenn er mit seinem Papa telefoniert, er solle gefälligst endlich auflegen und dergleichen. Jetzt hat sie den Vogel abgeschossen und gesagt, da mein Partner ja darauf verzichtet seinen Sohn zu sehen, wäre das Gerichtsurteil ja wohl hinfällig und er könnte ihn nicht in dem besprochenen Zeitraum der Ferien sehen.

Als mein Lebensgefährte seinen Sohn vor einigen Wochen zu Hause abgeliefert hat, kam ihm der Partner der Mutter entgegen. Der schickte den Sohn nach oben und fing dann an meinen Partner rum zu schubsen. Leider ohne Zeugen.

Der Junge wurde schon oft mit stark verdreckten Klamotten und übel riechend an seinen Vater übergeben (wenn es dann mal funktionierte), Der Gang zum Jugendamt blieb jedoch erfolglos.

Wir sind einfach hilflos! Wir wollen noch einmal zum Anwalt gehen, aber haben wenig Hoffnung, dass sich etwas ändern wird... Hat noch jemand einen guten Rat, wie wir uns verhalten können?

Ich weiss, ähnliche Fälle gibt es zur Genüge, jedoch habe ich bisher nichts gefunden, was uns bei dem Ausmaß der - ich nenne ich jetzt einfach mal - Katastrophe weiterhelfen würde. Deswegen habe ich nun selber noch einmal ein Thema eröffnet.

Umgangsrecht, Gerichtsurteil

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