Ist ein Klingeldes Handy in der Klausur (in der Tasche) ein Täuschungsversuch?
Das moderne und weltoffene Verwaltungsgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) sagt: Nein!
Kann man diese moderne Regelung auch in den Schulen analog im noch nicht modernem NRW anwenden? Oder muss das Verwaltungsgericht Köln in meinem Schulbezirk entscheiden?
(Beide Städte sind nah beieinander nur die Bundesländer unterschiedlich)
5 Antworten
Moin,
In NRW ist das definitiv als Täuschungsversuch zu werten. Beim Abitur reicht es sogar, wenn du dein ausgeschaltetes Handy in der Tasche hast und die Klausur wird mit „ungenügend“ bewertet.
Viele Grüße
MrDog
Also wenn man als vielbeschäftigter Schüler noch nicht mal sein kack Handy für eine Klausur ausschalten bzw. auf lautlos schalten kann, dann ist nicht mehr zu helfen.
Mein ehemaliger Mitschüler in der Berufsschule (in BW) hat in der Abschlussprüfung sein Handy eingeschaltet gehabt und wurde angerufen - Konsequenz: durch die Prüfung gefallen. Geschieht ihm recht.
Das Verwaltungsgericht Koblenz gibt dem Schüler aber Recht. Er hätte die Schule anklagen müssen
Bescheißen liegt dir ja. Sieht man an den erschlichenen Corona-Test... 😂😂😂
Hat definitiv Unterhaltungswert. Hauptsache erstmal laut "Skandal!!!" gerufen. Wird sicher mal eine gute besorgte Bürgerin bzw. Wutbürgerin.
Omg...sie will ja in die Politik. Vielleicht hat Trump irgendwo nen Platz frei😬
Ein Täuschungsversuch ist das rechtlich sicher nicht aber ein Verstoß gegen die Prüfungsvorschriften. Die Aufsichtsperson könnte dir für die Dauer der Prüfung dein Handy abnehmen.
Kommt auf die Formulierung der Regeln an. Wenn da steht das Handys aus sein müssen, würde das tatsächlich reichen
Wenn du in einem Handy den Namen Felix umgeändert Gast in a Quadrat plus b Quadrat gleich c Quadrat ;) also in meiner Schulzeit müssten die handys ausgemacht werden und aufs Lehrerpult gelegt werden damit man auf Toilette gehen durfte
Ein Skandal. Dabei haben die Studierenden und Schülerschaften kein Vorteil.