Herscht vor dem Verwaltungsgericht grundsätzlich Anwaltzwang?

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Hey!

Nein. Generell besteht kein Anwaltszwang.

LG


nicostaber  20.10.2022, 22:42

Danke für den Stern!

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Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang (§ 67 Abs. 1 VwGO), jedoch vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht (§ 67 Abs. 4 VwGO).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche