Herscht vor dem Verwaltungsgericht grundsätzlich Anwaltzwang?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hey!
Nein. Generell besteht kein Anwaltszwang.
LG
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang (§ 67 Abs. 1 VwGO), jedoch vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht (§ 67 Abs. 4 VwGO).
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche