Gerichtsurteil Mietwohnungen Bolonka?

5 Antworten

Hunde gelten nicht als Kleintier.

Das sind Vögel, Hamster, Mäuse.. aberd efinitiv kein Hund, egal wie klein er sit,w enn ausgewachsen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleintier

>>>>

Im Mietrecht gelten nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14. November 2007 (VIII ZR 340/06) ergebenden Abgrenzung solche Tiere als Kleintiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder im Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Hauskaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.[1]

Hund bleibt Hund, wie Katze Katze bleibt!

Die gewöhnliche Tierhaltungsklausel, welche die Haltung von Haustieren generell erlaubt, sieht für die Haltung von Katzen und Hunden - unabhängig von der Rasse und Größe, ein Mitwirkungsrecht für den Vermiter vor; dies aus gutem Grunde!

Sie können übrigens Ihren "Fiffi", gleich wie groß oder schwer, nicht von der Hundesteuer ausnehmen lassen, außer vielleicht bei Blindenhunden etc..

Bolonka zwetna = Hund

es gilt die Rechtsprechung für Hunde ...

Therapiehund kann dem Vermieter auch egal sein ....

so ein Urteil gibt es nicht.. Kleintiere sind Hamster, Meerschweinchen, Fische... aber keine Hunde