Darf der Richter nach einer Güteverhandlung eine Entscheidung treffen?
Hallo , ich hatte vor kurzem einen Gerichtstermin. Es war ausdrücklich eine Güteverhandlung. Zum Sachverhalt : Ich wurde von meinem alten Fahrlehrer angeklagt , da er meinte eine Rechnung stehe noch offen. Ich habe jedoch nie irgendeine Rechnung erhalten und so sagte ich dies beim Gerichtstermin auch. Jetzt habe ich letztens per Post vom Amtsgericht bekommen , dass ich die Forderung zahlen solle ?! Darf der Richter nach der Güteverhandlung direkt einfach ausm Bauch heraus ein Urteil fällen ? Ich meine selbst im Ausbildungsvertrag der Fahrschule stand damals drinne : "Zahlung unverzüglich NACH Rechnungsaustellung"
4 Antworten
Entscheiden nein, empfehlen ja (Mediation)
Der Fahrlehrer soll eben einfach seine Rechnung erstellen und bleibt auf den Gerichtskosten sitzen...
Naja, ein Mahnverfahren kann doch auch ohne formelle Rechnung starten, oder zumindest ohne Erhalt durch den Beklagten. Die Frage ist nur, warum widerspricht man nicht und warum wird keine (zweite) Rechnung korrekt zugestellt.
Bei einem Mahnverfahren kann es aber doch gar keine Verhandlung geben, die es aber laut Frage gab.
Naja, ein Richter kann auch eine mündliche Verhandlung einleiten, ohne vorher geklärt zu haben ob die Rechnung korrekt zugestellt wurde. Das kann der Gläubiger erstmal nur so behaupten.
Da geht es dann um die Gerichtskosten, der Gläubiger will darauf nicht sitzen bleiben, der Schuldner nicht zahlen...
Aber zurück zur Frage: Die Hauptforderung muss gezahlt werden, auch wenn keine Rechnung erhalten wurde. Das wäre eine Argumentationsgrundlage, um vielleicht die weiteren (wegen keiner Rechnung unbegründeten) Kosten nicht zahlen zu müssen.
Du erzählst nur die halbe Geschichte.
Wieso hast du die Mahnung nicht bezahlt?
Und die Rechnung auch nicht, die mit der Klage Anl. 2 meist, zugestellt wurde.
Sieht so aus, also ob der FS sich für superschlau hält und glaubt, mit der Begründung "Rechnung ist nie gekommen" sich vor der Bezahlung drücken kann.
Ihr kennt die Story ja nicht . Es ging ums Wesentliche , nicht um die Moral . Wenn ihr den Moralapostel spielen wollt , geht in die Clubs und sagt den Jugendlichen : Drogen sind böse nu nu nu ! Wie auch immer , laut Gesetz müssen Rechnungen ausgestellt werden , so hat es mir ein anderer Fahrlehrer bestätigt
Und wieso hast du die Mahnung nicht bezahlt?
Ich ließ säumige Kunden stets an die noch ausstehenden Bezahlung erinnern durch Übersendung einer Rechnungskopie. Versäumte das deine Fahrschule, hast Du vermutlich versäumt mitzuteilen, dass dir noch keine Rechnung zugegangen ist. Als Fahrschule sollte man auch in Fällen, in denen man annimmt, der Kunde wolle nur die Zahlung verzögern, das vermeintliche Versäumnis beseitigen durch Übersendung aller Informationen, die zum Ausgleich der erbrachten Leistung notwendig sind.
Der Richter kann dir zuungut halten, dass Du ein Urteil von ihm willst, was eigentlich überflüssig ist. Es sei denn, Du bezahlst die Rechnung nicht aus gutem Grund. Den aber hättest Du dem Gericht längs mitteilen müssen.
Richter können grundsätzlich schon vor einer Güteverhandlung ein Urteil fällen, beispielsweise indem sie den Fall gar nicht zur Entscheidung annehmen. Wer Richter zu früh Beschlüsse fassen und Urteile fällen lässt, bevor er sichergestellt hat, dass sie umfassend informiert wurden, um Recht erkennen zu können und sich dann um Gerechtigkeit zu bemühen, immerhin oberste Leitlinie ihres Handelns, ist selbst schuld. Bis auf die Fälle, in denen Spruchköper ihnen ganz bewusst das rechtliche Gehör verweigern, beispielsweise weil sie jemanden in die Pfanne hauen wollen.
Natürlich, denn mit der Klage wird ja die nicht bezahlte Rechnung Dir zugestellt, also hast Du sie, die Güteverhandlung erbrachte nichts, also kommt das Urteil.
Auf was sonst hast Du gewartet?
Quatsch, Bestandteil der Klage ist die Rechnung, der Beklagte hat also eine, bezahlt trotz Güteverhandlung immer noch nicht, und wartet auf was?
Auf das Urteil, richtig, und das kommt, das Urteil.