Was tun bei unerwarteten Mehrkosten beim Bestatter?

Hallo, und schon mal sorry für den langen Text. :) Kurz vorweg: Der unten geschilderte Fall ist bisher nicht eingetreten, also ist meine juristische Frage vollkommen hypothetisch.

Kürzlich ist mein Vater verstorben und wenn wir uns zuletzt auch nicht sehr nahe standen, habe ich mich entschlossen, meine Bestattungspflicht zu erfüllen. Da meine Firma kurz vor dem Bankrott steht und ich hauptsächlich von anteiligem ALG II leben muss, führte einer meiner ersten Wege zum Sozialamt, wo ich auch umgehend die (vorläufigen) Kostenübernahmescheine nach §74 SGB XII ausgestellt bekam. Direkt der nächste Weg führte mich in Begleitung meiner Tante zu einem nahegelegenen Bestattungsunternehmen, das man als etwas gehoben bezeichnen könnte. Ich gab sofort deutlich zu verstehen, dass die Bestattungskosten im Rahmen der bewilligten Gebühren (750,00€ + Krematoriumsgebühren) bleiben müssen und ich nicht in der Lage bin, Mehrkosten zu tragen (irgendwie logisch). Ich sagte ausdrücklich, dass ich mich woanders hin wenden würde, falls man mir kein entsprechendes Angebot machen könnte. Den Auftrag unterschrieb ich zunächst nicht. Die Organisation der Bestattung habe ich auf ihren Wunsch hin meiner Tante überlassen. Nun zum Problem: Heute war ich erneut beim Bestatter, nachdem ich vorher eine lange Radtour im Regen gemacht hatte, um beim Nachlassgericht das Erbe auszuschlagen und unterschrieb den Auftrag, nachdem man mir augenscheinlich einen großzügigen Nachlass von über 50% der Gesamtsumme gewährt hatte, um im Kostenrahmen zu bleiben. Durch meine schlechte körperliche und emotionale Verfassung in diesem Moment, unterschrieb ich etwas voreilig, da mir immer wieder freundlich versichert wurde, dass ich mir keine Sorgen machen soll. Zu Hause stellte ich dann fest, dass die Rechnung vorläufig ist, die Aufbewahrungskosten noch gar nicht erfasst sind und ein Organist bestellt wurde, den weder ich noch meine Tante geordert hatten (wir hatten im Gegenteil beide ausdrücklich gesagt, dass wir keine Musik wollen). Zudem wurde meiner Tante gesagt, der von ihr gewünschte Redner würde €10,00 (jawohl, 10!) kosten, tatsächlich sind es über €200,00. Nun befürchte ich, dass nach der Beerdigung eine weitere Rechnung auf mich zu kommen könnte, die ich dann natürlich nicht begleichen könnte (und unter diesen Umständen auch nicht begleichen wollen würde). Wie könnte man sich in so einem Fall verhalten? Könnte man § 123 BGB (arglistige Täuschung) geltend machen? Eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäftes wäre ja nicht mehr möglich. Worüber sollte man sich informieren, um auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein? Ich bedanke mich sehr herzlich für sachdienliche Antworten!

Betrug, arglistige-taeuschung, Beerdigung, Bestatter, Täuschung, Bestattungsunternehmen

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