Kann ich meinen Hund zurück holen - Kaufvertrag?

Liebe Mitglieder,

ich habe folgendes Anliegen: Und zwar habe ich vor ca. 5 Monaten meinen Welpen leider abgeben müssen. Mir blieb damals leider keine andere Wahl, er musste weg. Ich habe ihn dann in eine Familie gegeben. Damals hatten wir mündlich vereinbart, dass ich Lucky (Name des Hundes) jederzeit besuchen darf. Dies ist dann auch im Dezember (nach ca. 2 Monaten als er bei ihnen war) erfolgt. So, dann hab ich gestern gefragt ob ich Lucky am Wochenende wieder besuchen kann. Daraufhin kam die Antwort dass ich ja bereits im Dezember dort war und sie mir einen weiteren Besuch nicht gestatten. Obwohl wir das damals so ausgemacht hatten dass ich ihn ÖFTER besuchen kann und es auch eine Voraussetzung für mich war, dass ich den Hund an DIESE Familie abgegeben habe! Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich ihnen den Hund sicher nicht gegeben. Ich habe auch die Vermutung, dass sie den Hund nicht wirklich fördern. Da es ein Labrador ist und dieser es in den Genen hat, dass er gerne apportiert und gehorchene möchte finde ich, dass dies auch zu nicht artgerechter Haltung zählt. Er hört nicht wirklich auf Kommandos von ihnen und als wir da waren hat er die Pflanzen im Haus gefressen (die Blätter). Auch hat er ein zu kleines Hundebett.

Zudem steht im Kaufvertrag, dass ich ein Besuchsrecht habe. Und mir auch über die Haltung des Tieres ein Bild machen kann, ob es ihm dort auch wirklich gut geht. Wäre ja unsinnvoll, dann ich ihn nur einmal besuchen kann! Da kann man sich ja kein Bild machen. Das muss ja in regelmäßigen Abständen erfolgen sonst macht es ja keinen Sinn! Genau wie bei einer Wohnung. Da kommt man ja auch nicht nur einmal sondern öfter.

Und sollte ein Verstoß gegen den Kaufvertrag vorliegen, kann ich den Hund zurück holen. Was kann ich nun tun? Kann ich den Hund zurück holen? Wenn ja, wie?

Bitte helft mir. Ich bin über ernst gemeinte, hilfreiche Antworten sehr dankbar! :( Mir geht es wirklich schlecht. Am liebsten würde ich ihn zurück holen!

Gruß und vielen Dank im Voraus!

Hund, Kaufvertrag, Besuchsrecht, Verkauf, Verstoß, zurückholen
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Hallo,

folgende Situation:

Herr Mustermann und Frau Mustermann haben ein Auto privat gekauft. Sie hatten eine Besichtigung und es wurde gesagt, das Auto ist abgemeldet. Das Auto wurde ca. 4 KM überführt und an einem öffentlichen Parkplatz (gut Beleuchtet, keine Gefährdung anderer) abgestellt. Die alten Kennzeichen waren noch dran.

2 Tage später war ein Aufkleber mit einer Verwarnung an der Scheibe dieses KFZ mit der Aufforderung, es unverzüglich zu entfernen. Herr M. hatte dabei wirklich nicht bedacht, dass das abstellen eines abgemeldeten KFZ verboten ist. Das KFZ wurde dann nach 2 Tagen zugelassen und die neuen Kennzeichen montiert. Alles in allem stand es 4 Tage abgemeldet da.

Nun kommt von der Polizei eine Vorladung mit dem Vorwurf einer Rechtsverletzung, Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Herr M. soll Kaufvertrag und Versicherungsunterlagen mitnehmen.

Ich habe schon viel dazu gelesen aber einige Fragen konnte ich noch nicht beantworten:

1.1 Es geht dabei nur um das unerlaubte abstellen eines nicht zugelassenen KFZ am öffentlichen Platz. Muss man nachweisen wie ich das KFZ vorher überführt habe, sprich wie es überhaupt abgemeldet dort hingekommen ist? Kann so eine Frage kommen oder interessiert das in dem Fall nicht?

1.2 Wenn man die Überführung schildern soll und man Namen nennt, werden die danach auch vorgeladen und müssen Aussagen? Wie weit geht sowas?

  1. Wird es bei einer Ordnungswidrigkeit bleiben oder muss ich mit schlimmeren rechnen?

  2. Habt ihr noch Hinweise, Tipps, Vorschläge wie man noch relativ gut aus der Sache rauskommt?

Ich freue mich sehr über eure Hilfe.

KFZ, Polizei, Verstoß, Vorladung
Darf der Arbeitgeber das?

!!Es geht nicht um mich!!

ein Bekannter arbeitet in einem Geschäft (keine Kette) und macht seine Ausbildung dort.

  1. Chefin hat ihn nicht ausgebildet, hat ihm keine zeit im Geschäft gegeben die praktischen dinge zu lernen (wie z.B. Fräsen) die man nur dort lernen kann und wichtig sind für die Ausbildung und hat allgemein nur gesagt „wenn sie fragen haben kommen sie zu mir“
  2. Attest: Bekannter ist krank & hat Arbeitgeberin gesagt dass sie den Attest einholen muss weil man den nicht mehr kriegt (seit 01.01.2023 sind ja jetzt die elektronischen Attests im Spiel) sie hat ihn deswegen angeschnauzt und gesagt ist nicht ihre Aufgabe und er muss es machen
  3. „Unpünktlichkeit“: Er wurde angeschnauzt weil er nicht 5 min früher da ist weil sie ja den Laden um 9 öffnen und deswegen soll er 5 min früher da sein (er kriegt die 5 min nicht gut geschrieben und darf auch nicht 5 min früher gehen)
  4. Toilette: Sie sieht es als sehr egoistisch dass er auf die Toilette „so oft“ geht und wenn es so weiter geht ist sie gezwungen ihn zu kündigen
  5. er macht in seiner Pause Hausbesuche bei Kunden, kriegt er auch nicht gut geschrieben
  6. Krank sein: sie meinte er muss im Betrieb anrufen wenn er krank ist und nur ihr schreiben reicht nicht (Davor war es nicht so, sie war nur wahrscheinlich wütend weil er jetzt sich krank gemeldet hat)
  7. sie hat ihm „gedroht“ die Anmeldung für die Gesellenprüfung nicht zu unterschreiben wenn sie nicht sieht dass er wirklich sich die Mühe gibt zu bestehen
  8. jetzt hat sie ihm eine Abmahnung gegeben wegen all dem und es steht in seiner Akte, meine Frage ist darf sie dass? verstößt sie nicht auch gegen ihren Vertrag in dem sie ihn nicht als Ausbilder ausbildet?
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Ausbildung, Ausbilder, Verstoß