Verstoß gegen das berufsbildungsgesetz 2020?
Hallo,
Und zwar geht es darum, das ich mitten in einer Ausbildung stecke und volljährig bin. Das problem ist das ich im September an beiden Berufschultagen nach der Schule zur Arbeit soll. Soweit ich weiß hat aich aber 2020 das Gesetz so geändert das es ein Verstoß wäre wenn ich an beiden Tagen zur Arbeit muss.
Der Grund dafür sei, das ich zu viele Minusstunden habe(was nicht sein kann da ich den ganzen Monat im Urlaub bin und den Monat davor nur 8 minus Stunden hatte) und diese ja so angebaut werden müssen.
Ich denke ich bin im Recht wenn ich sage das ich nicht verpflichtet bin an beiden Tagen nach der Schule Arbeiten zu müssen.
Ist das richtig so oder bin ich falsch informiert?
3 Antworten
https://www.aachen.ihk.de/bildung/ausbildung/bbig-novelle-4663190
Du hast Recht!
Ferner dürfen Azubis keine Minusstunden haben!
"Volljährige Azubis fallen nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und können daher an jedem Tag nach der Berufsschule im Betrieb arbeiten. Dabei dürfen die Zeit in der Berufsschule (inklusive Pausen und Schulweg) und die anschließende Arbeitszeit die vereinbarte betriebliche Ausbildungszeit nicht überschreiten."
https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/ueberstunden/
Jan 2020 ... ok, war mir nicht bekannt.
Dann nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil ;)
Ideal wäe es die Lehrer (Sozialkunde) dazu zu befragen. Auch das Thema Minusstunden solltest du ansprechen.
Falsch und überholt!
Siehe meine Antwort bzw. Link! Es gab Neuerungen!