Verstoß gegen das berufsbildungsgesetz 2020?

3 Antworten

"Volljährige Azubis fallen nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und können daher an jedem Tag nach der Berufsschule im Betrieb arbeiten. Dabei dürfen die Zeit in der Berufsschule (inklusive Pausen und Schulweg) und die anschließende Arbeitszeit die vereinbarte betriebliche Ausbildungszeit nicht überschreiten."

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/ueberstunden/

LuClRa  27.08.2020, 11:51

Falsch und überholt!

Siehe meine Antwort bzw. Link! Es gab Neuerungen!

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verreisterNutzer  27.08.2020, 12:04
@LuClRa

Jan 2020 ... ok, war mir nicht bekannt.

Dann nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil ;)

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Ideal wäe es die Lehrer (Sozialkunde) dazu zu befragen. Auch das Thema Minusstunden solltest du ansprechen.