Blockunterricht Arbeit nach Schulschluss?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Nein darf er nicht 100%
Ja darf er 0%

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein darf er nicht

Du hast das Gesetz völlig richtig verstanden. Bei mehr als 25 Stunden Blockuntericht an 5 Tagen musst du für den gesamten Block freigestellt werden, ohne Minusstunden, ohne irgendeine Verpflichtung, nach Schulschluss noch irgendwie im Betrieb aufzutauchen!

Überhaupt darf man Azubis generell nicht zum Auffangen von irgendwelchen Engpässen einsetzen. Auszubildende arbeiten nicht - sie lernen!

Wenn dein Arbeitgeber nach dem Hinweis auf § 15 Abs. 1 Nr. 3 immer noch sowas von dir verlangt, wende dich an die zuständige Kammer! Verstöße gegen diese Freistellungspflichten finden die gar nicht witzig...

Hello65 
Fragesteller
 25.10.2021, 18:23

Danke für die rasche Antwort es ist doch (seit 2020) auch irrelevant ob volljährig oder minderjährig richtig?

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HappyMe1984  25.10.2021, 18:28
@Hello65

Korrekt. Das war eine der Neuregelungen - die Vereinheitlichung der Regelungen rund um die Freistellung für den Besuch der Berufsschule für Jugendliche und Erwachsene!

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