1 Monat "Pause" zwischen Arbeit und Studium erlaubt?

9 Antworten

Bei einem evtl.ALG - 1 Anspruch würdest du bei einer Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von in der Regel 12 Wochen erhalten.

Es wäre dann ggf.ein sanktionierte ALG - 2 ( Hartz - lV ) Leistung vom Jobcenter möglich, zumindest ab 25 würdest du dann evtl.30 % vom Regelsatz für den Lebensunterhalt abgezogen bekommen.

Wenn du aber der Vermittlung gar nicht zur Verfügung stehen möchtest, dies dem Jobcenter auch gleich so sagen würdest, dann hat sich das mit dem ALG - 2 wahrscheinlich auch erledigt.

Möchtest du für diese Zeit aber keine Leistungen in Anspruch nehmen, dann wäre da kein Problem, musst dich dann nur um deine KV - kümmern, wenn eine Familienversicherung nicht mehr möglich wäre.

Dem Jobcenter ist vollkommen egal was Menschen tun die kein Arbeitslosengeld 2 bekommen. Warum auch? Das Jobcenter ist nicht dazu da, alle Menschen zu überwachen, ob sie auch alle brav immer arbeiten. Das Jobcenter zahlt HartzIV aus und tut alles, um diese Empfänger schnell wieder in einen Job zu bekommen weil das Geld andere über Steuern zahlen müssen die arbeiten. Übrigens interessiert auch die Arbeitsagentur nicht im Allergeringsten, was du machst, wenn du kein Arbeitslosengeld 1 beziehst.

Du selbst musst halt schauen, wie du ab sofort ohne Job über die Runden kommst, und du musst das ganze mit deiner Krankenversicherung selber klären, die du ab sofort natürlich auch selbst zahlen musst.

Da Du das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendest, wirst Du vom Jobcenter eine Leistungsminderung von 30% erhalten, sofern Du mindestens 25 Jahre alt bist.

Ob es bei unter 25-jährigen noch 100% Leistungsminderung gibt, kann ich nicht genau sagen.

Arbeitslosengeld (1) fällt, selbst bei vorhandenem Anspruch aus, da wegen Eigenkündigung eine Sperrzeit ergeht.

Solange Du keine Leistung beziehst, macht niemand Stress, und da Du wegen der Kündigung eh erstmal kein ALG bekommen würdest, ist das also völlig egal.

Denk nur dran, für den Übergangszeitraum irgendwie eine Krankenversicherung zu regeln.

Solange du keine Leistungen beantragst, ist das der Arbeitsagentur ziemlich egal.

Du musst aber darauf achten, dass du während dieser Pause zumindest krankenversichert bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich