Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Kunst und Prints bei Etsy verkaufen - Kleingewerbe / Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich bin Hobby Künstlerin und male nebenberuflich gerne Bilder sowohl auf Leinwand und Papir, als auch digital mit Procreate. Jetzt habe ich vermehrt Anfragen für Auftragsarbeiten bekommen und es haben sich auch Interessenten gemeldet, die Prints meiner digitalen Bilder oder Replikationen kaufen wollen würden.

Ich überlege daher einen Shop bei Etsy aufzumachen, wo ich sowohl die Orignalbilder einstellen wollen würde, als auch Prints der Replikationen (also abfotografieren, nachbearbeiten und neu drucken) oder Prints meiner digital gefertigten Bilder verkaufen wollen würde. Auch möchte ich dann Auftragsarbeiten annehmen und auf Wunsch Bilder fertigen.

Ich habe nicht vor mich damit selbstständig zu machen und betrachte es nach wie vor als ein Hobby, enorme Gewinne werde ich daher nicht erziehel oder anstreben, da ich das ja alles in meiner Freizeit nur mache. Dennoch würde ich gerne Geld für meine doch sehr aufwändige Arbeit entgegennehmen, da das Interesse daran ja auch gegeben ist und auch die Herstellung dieser Bilder für mich ja neben der Zeit nicht umsonst ist.

Nun stellt sich für mich aber natürlich die Frage: Wie darf ich meine Werke nun verkaufen. Ich habe gelesen, dass man bei einer Gewinnabsicht automatisch unter Gewerbe fällt und Steuern zahlen muss. Wenn ich aber unter einem Betrag von ca 22k im Jahr bleibe (was bei mir ganz sicher der Fall ist) dann wäre es Kleingewerbe und ich müsse keine Umsatzsteuer entrichten. Im Internet stand aber auch, dass Kunst meist unter Freiberufler fällt, wofür ich nicht mal ein Gewerbe anmelden, sondern mich nur beim Finanzamt melden müsste. Der Verkauf von Print sei aber dann doch wieder gewerblich, wobei ich auch da unterschiedliche Aussagen zu gefunden habe.

Verkauf über einen eigenen Shop sei definitv gewerblich, wie sieht das aber mit der Nutzung eines Shops bei Etsy aus? Fällt das auch unter "eigener Shop"?

Ich möchte auf jeden Fall bevor ich Bilder verkaufe sicherstellen, dass es rechtlich auch alles sauber ist und hoffe, dass ihr mir hier vielleicht weiterhelfen könnt.

Beim Gewerbeamt und Finanzamt werde ich natürlich auch noch anrufen, wollte mich nur vorab erst etwas informieren.

Besten Dank vorab für eure Hilfe!

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Umsatzsteuer-Rückerstattng für anderswo montierte Reifen?

****Hallo Umsatzsteuer-Experten,

meine Freundin wohnt in der Schweiz und braucht neue Reifen für ihr Auto. Die möchte sie in Deutschland beim Händler H kaufen und zur Werkstatt W (ebenfalls in Deutschland) schicken lassen, die sie auch montiert. Danach will sie mit den neuen Reifen am Auto in die Schweiz zurückfahren. Ausfuhrlieferungen im privaten Reiseverkehr sind ja grundsätzlich von der USt befreit, aber für "Lieferungen zur Ausrüstung oder zur Versorgung von privaten Beförderungsmitteln" gilt eine Sonderregelung. Diese besagt, daß lose Teile (z.B. Stoßstange, Reservekanister, aber natürlich auch nicht montierte Reifen) nicht USt-befreit sind, sogenannte Werklieferungen (die Teile sind montiert, und auf der Rechnung stehen sowohl Arbeit als auch Teile) aber schon. Dasselbe gilt für Rechnungen, die ausschließlich Arbeitslohn der Werkstatt enthalten, in diesem Fall also die Rechnung der Werkstatt W. Diese wäre also ebenfalls von der USt befreit, bzw. die USt wäre rückforderbar. Allerdings ist die Montage verglichen mit dem Preis der Reifen selbst ja der kleinere Teil. Beim Grenzübertritt wären die Reifen zwar montiert, aber der Preis der Reifen steht nicht auf der Rechnung der Werkstatt W, sondern auf derjenigen des Händlers H. Ist die USt-Befreiung der Reifen in diesem vermutlich gar nicht so seltenen Fall nun möglich oder nicht? Oder müßte man der Werkstatt W gut zureden, damit sie die Reifen auf ihren Namen vom Händler H kauft und ohne Preisaufschlag auf ihre Rechnung schreibt? Was sagt Ihr dazu? Vielen Dank schon mal!

Ausfuhr, Mehrwertsteuer, Rückerstattung, Umsatzsteuer, Drittland