Hallo alle zusammen,

im Mai diesen Jahres habe ich meine Steuernummer zugewiesen bekommen. Zugegebener Maßen hatte ich allerdings schon im Januar spontan angefangen zu arbeiten, da mir mir ein Job angeboten wurde. Ich bin Vollzeitstudent und arbeite neben dem Studium Meine erste Rechnung habe ich im Mai geschrieben und auch erst dann mein erstes Geld bekommen. Ist das rechtmäßig oder darf man erst anfangen zu arbeiten, wenn die Steuernummer vorliegt?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Herzlichen Dank!!