Provisionszahlung an Privatperson-Steuerliche Betrachtung?

1 Antwort

Außerdem ist vereinbart, dass Sie für Ihre steuerrechtlichen Angelegenheit selbst verantwortlich ist.

Wenn das vereinbart ist, liegt die Steuerpflicht bei ihr.

Manche Firmen verlangen einen Nachweis (zur eigenen Absicherung), dass ein Gewerbe angemeldet wurde. Soweit mir bekannt ist das aber nicht zwingend notwenig, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass die das macht.

Die Umsatzsteuer ist ja nur bei Einnahmen relevant. Es sollte aber schon beschrieben werden, ob diese 10% inkl. MwSt. sind, oder nicht.

Es könnte passieren, wenn die Influencerin kein Gewerbe angemeldet hat, dass die Ausgaben nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Immerhin muss sie ihre Einnahmen ja quittieren, und auf ihren Rechnungen müssten die Steuerangaben (Gewerbesteuernummer) ja ausgewiesen sein.