Kann man Ihk mündliche Prüfung ergebnisse anfechten, wenn das Gleichheitsgebot verletzt wird?

Abend, ich hatte heute eine mündliche Prüfung bei der IHK wobei ich durchgefallen bin. Dabei handelt es um die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach dem Paragrapgen . 34a

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil, hat man die schriftliche Prüfung bestanden muss man diese nicht mehr wiederholen.

Bei der mündlichen Prüfung muss man mindestens 50 Punkte von 100 Punkten erreichen.

Es sind 3 Prüfer die die Gebiete

Datenschutz, BGB, Recht, Umgang mit Mensch, sowie Gewerberecht abfragen. Hinzu kommen meisten noch 2-3 Fragen aus anderen Themengebieten.

Als die Prüfung zu Ende war, mussten die Teilnehmer(wie waren 2) nach draußen gehen, damit die Prüfer die Ergebnisse auswerten konnten.

Als ich raus ging hatte ich ein sehr gutes Gefühl, es wurden Sachen gefragt womit ich mich sehr gut auskannte. Von insgesamt 11 Fragen konnte ich 8 beantworten.

Als wir reingerufen wurden, hatten wir beide nicht bestanden. Den anderen lass ich jetzt außen vor.

Ich hatte den Prüfen gefragt wie das sein kann, und das ich fast alles richtig beantwortet habe, da meinte ein Prüfer das ich noch einige Lücken habe.

Ich forderte sie auf, mir die Auswertung offen zu legen, da ich mir 100 prozentig sicher bin, dass ich die mindestens 50 Punkte erreicht habe.

Die Prüfer sagten, dass dies nicht erlaubt wäre. Der älteste von den drei prüfern sagte, ich solle keinen GROẞEN Wert auf die 50 Punkte legen, sondern das ich die einige Lücken die ich noch habe schließen soll. 3 Fragen konnte ich nicht perfekt beantworten... Nur 3. Die anderen 8 waren felsenfest.

Nun, meines erachtens, ist das eine Frechheit. Wenn ich die 50 Punkte erreicht habe, und ich habe sie erreicht, nach meiner Rechnung müsste ich sogar 64-75 Punkte haben, dann dürfen die Prüfer doch nicht so etwas tun?????

Was für ein Spielraum haben die Prüfer in einer mündlichen Prüfung? Ich bin Tiefs verletzt und kann diese Entscheidung nicht akzeptieren.

Was kann ich tun??????? Bitte hilft mir.

Schule, Sicherheit, Gesetz, Bewachung, IHK, IHK-Prüfung, IHK Prüfungen, sachkunde, Ausbildung und Studium
Kein Sachkundnachweis und Hund ist schon 10 Jahre alt?

Hallo zusammen,

Meine Mutter hält einen MINI Australian Shepherd schon seit fast 10 Jahren ohne Probleme. Jetzt wurde er von einem anderen Hund angegriffen und gebissen. Wir haben dies angezeigt, weil der andere Hund ohne Leine und ohne Herrchen angelaufen kam (der Besitzer kam erst später hinterher getrottet und hat das Ganze nicht für schlimm befunden). Die Polizei hat die Anzeige fallen gelassen, weil mein Bruder dazwischen gegangen ist und wir sollten dies dem Ordnungsamt melden. Das haben wir getan und die haben auch die Unterlagen von der Polizei bekommen. Dann wurde die Frage gestellt, ob unser Hund angemeldet ist, da er sehen kann, dass er über 40cm Schulterhöhe hat. So.

Unser Hund ist angemeldet, meine Mutter zahlt seit 10 Jahren Steuern und wir haben ihn bei einer erfahrenen und seriösen Züchterin gekauft, die Mini Australian Shepherds verkauft. Unser Hund ist scheinbar größer geworden als die Rasse normalerweise wird und deswegen wussten wir auch nichts über einen Sachkundenachweis für große Hunde. In dem Steuerbescheid bzw. Informationsschreiben stand auch nichts davon, außer dass es eine Regeln für Listenhunde gibt. Unser Tierarzt hat uns auch nie darauf aufmerksam gemacht. Wir hatten absolut keine Ahnung.

Weiß jemand oder hat jemand eine Ahnung, was uns nun blühen könnte oder ob das rausfällt, weil seine Rasse ganz klar unter 40cm fällt und er aus einer Laune der Natur heraus, größer geworden ist?

Danke schonmal für die Antworten.

Tierhaltung, Hunderasse, Hundehaltung, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeiten, sachkunde