Arbeiten im Außendienst bei einer Versicherung?

Da ich mit meiner aktuellen beruflichen Situation unzufrieden bin (ich arbeite in der Lebensmittelproduktion) und ich gern wieder wie früher beim Sicherheitsdienst Verantwortung übernehmen will und mit Menschen arbeiten will habe ich mir folgendes überlegt.

Ich habe mich bei einem großen Versicherer mit Hauptsitz in München beworben, als festangestellter Kundenbetreuer im Außendienst. Den Online-Eignungstest habe ich gemeistert genauso wie das erste Kennenlerngespräch.

So ansich klingt es ja gut. Ein vernünftiges Garantiegehalt bestehend aus Fixum+Provision wird zB geboten. Meine Bedenken die ich auch geäußert habe wie das ich am Ende Freunden oder Familie was "aufschwatzen" soll was dem Kunden nicht dienlich ist wurden verneint mit der Begründung man habe sehr viele Bestandskunden aber zu wenige Kundenbetreuer so das man nicht bei Null anfangen müsse.

Jetzt frage ich euch Versicherungsberater/Kundenbetreuer/Vertriebler.

1. Ist sowas realistisch?

2 auf welche Arbeitszeiten sollte ich mich überwiegen einstellen?

3 Wieviele Arbeitsstunden hat die Arbeitswoche in der Praxis?

4. Wie oft fallen bei euch Beratungstermine auf Samstag, Sonntag, Feiertag?

5. Ist der Job mit der Familie (ich habe einen 8 Monate alten Sohn) unter einen Hut zu bringen?

Job, Gehalt, Versicherung, Aussendienst, Außendienstmitarbeiter, versicherungskaufmann, Vertriebspartner, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Fremde Personen vor der eigenen Haustür wollten sich nicht ausweisen?

Hallo, vielleicht kann mir bzw. uns jemand bei folgender Sache Auskunft geben.

Ich männlich, wohne mit meiner besten Freundin seit einiger Zeit in einer WG. Da wir beide krankheitsbedingt Arbeitsunfähig geschrieben sind, lebe ich derzeit von Sozialhilfe uns Sie von Hartz IV.

Heute um 10 Uhr hat es an der Haustür Sturm geklingelt. Meine Mitbewohnerin war zu diesem Zeitpunkt bei ihrem Psychologen. Ich war alleine zuhause. Als ich die Tür öffnete standen dort eine männliche und eine weibliche Person und haben gefragt ob meine Mitbewohnerin da wäre. Ich verneinte. Sie fragten wann Sie wieder kommt und ich sagte gegen Mittag. Sie fragten wer ich wäre, ich sagte ich bin ihr WG Mitbewohner und ich fragte wiederum wer die beiden wären. Das haben Sie mir nicht beantwortet. Ich fragte auch was los wäre und ob ich was ausrichten kann, Sie haben mit zu verstehen gegeben das Sie mir keine Auskunft geben.

Ich persönlich empfand das als ziemlich unverschämt Sturm zu klingeln, nicht mal den Namen oder irgendein Anliegen zu nennen und habe mir natürlich zunächst Gedanken gemacht ob es irgendwelche Betrüger sein könnten, durch meine Depressionen und psychischen Macken die ich habe zermatere ich mir ohnehin schon genug den Kopf und sowas macht mir Angst. Andererseits kam mir auch der Gedanke ob es sich um Außendienst-Mitarbeiter der Jobkomm gehandelt haben könnte.

Jetzt meine Frage: Dürfen die das einfach so. Unangemeldet unser Grundstück betreten, keinerlei Auskunft gebend vor der Tür stehen, auch wenn Sie eigentlich zu meiner Mitbewohnerin wollten. Ich habe schon überlegt beim nächsten mal einfach die Polizei zu rufen. Selbst wenn meine Mitbewohnerin da ist.

Und wie sollen wir überhaupt reagieren, können wir einen Ausweis verlangen, falls Sie in die Wohnung wollen. Müssen wir Außenmitarbeiter überhaupt rein lassen, wenn Sie unangemeldet vor der Tür stehen? Ich hätte normal kein Problem damit, aber wenn man unangemeldet kommt und dann so unverschämt reagiert und mich bzw uns im dunkeln lässt (Meine Mitbewohnerin weiß auch mittlerweile darüber Bescheid das jemand da war), dann habe ich eben doch ein Problem damit.

Danke für die Antworten!

Recht, Außendienstmitarbeiter, Sozialamt, betrugsmasche
ALG2 Hausdurchsuchungen. Was nun?

Hallo,

ich beziehe leider aus gesundheitlichen Gründen schon seit einigen Jahren ALG2.

Die Familie meines Partners wohnt in einem Einfamilienhaus und beziehen das komplette Haus, bis auf den unteren Bereich. Diesen haben sie für mich freigeräumt, sodass ich hierhinziehen konnte, da es absolut keine freie Wohnung in der Umgebung gab, welche vom Amt als angemessen betrachtet werden konnte. Ich habe also mit meinem Kind zusammen eine 2-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad – lediglich die Waschküche teile ich mir mit den "Vermietern". Die Wohnung ist abgeschlossen und hat auch einen separaten Eingang mit Briefkasten und Klingel.

Diese Wohnungskosten werden auch vom Amt übernommen

Nun hat mir meine Sachbearbeiterin letztes Jahr den Außendienst vorbeigeschickt, der prüfen sollte, ob ich nicht heimlich doch mit meinem Partner zusammenwohne. Sie haben sich umgeschaut und auch nichts gefunden, da mein Partner wirklich oben wohnt.

Nun hat sie den Außendienst schon wieder vorbeigeschickt, konnte aber nicht rein, weil ich nicht Zuhause war. Sie ist wieder der Meinung, dass ich was zu verstecken habe und er jetzt doch hier unten wohnt. Natürlich ist er auch ab und zu mal unten aber da mein Kind eine diagnostizierte Sozialstörung hat, kann mein Partner nicht gut damit umgehen und möchte keine gemeinsame Wohnung. Für mich ist es in Ordnung, weil ich ebenfalls festgestellt habe, dass die Beziehung deutlich besser funktioniert, wenn wir etwas Abstand haben. Meine Sachbearbeiterin kann das nicht nachvollziehen und meint jetzt, dass sie jetzt schauen wird, dass sie die Leistungen für die letzten Jahre zurückfordern möchte.

Sie sagt, sie würde dann gern auch die Räumlichkeiten meines Partners einsehen wollen, allerdings liegt der im Bereich des Vermieters und die Leute müssten dann auch durch die Räume des Vermieters laufen und diese sind deswegen nun stinksauer, weil sie keine fremden Leute in ihrem Heim haben möchten. Kann sie vom Vermieter verlangen, dass die Räumlichkeiten ihres Sohnes einsehbar sein müssen ? Weil so gesehen, sind es ja direkt 2 private Räumlichkeiten – einmal die meines Partners und dann noch die des Vermieters. Und kann wegen so eines Verdachts auch eine richtige Hausdurchsuchung durch die Polizei angeordnet werden?

Zu allem Überfluss haben sich die Vermieter nun auch noch dazu entschieden, dass das Haus verkauft werden soll, also werden wir auch jetzt wieder getrennt voneinander leben. Auch das wollte die Sachbearbeiterin so wieder nicht akzeptieren, sodass ich in einer Kurzschlussreaktion zu ihr sagte, dass wir uns getrennt haben. Ich bin es Leid, dass ich mich dafür zu rechtfertigen, dass wir nicht zusammen wohnen wollen, es geht sie doch auch eigentlich nichts an, ob ich in einer Partnerschaft lebe oder nicht?. Sie wollte nun die neue Anschrift meines Partners haben und dieser ist mittlerweile auch schon so genervt und will seine Adresse nicht rausgeben, weil er mit diesem Theater nichts zu tun haben will. Muss er seine Adresse rausgeben?

Arbeitslosengeld, Hausdurchsuchung, Arbeitsamt, Außendienstmitarbeiter, Hartz IV, Jobcenter, Sozialbetrug