Fremde Personen vor der eigenen Haustür wollten sich nicht ausweisen?
Hallo, vielleicht kann mir bzw. uns jemand bei folgender Sache Auskunft geben.
Ich männlich, wohne mit meiner besten Freundin seit einiger Zeit in einer WG. Da wir beide krankheitsbedingt Arbeitsunfähig geschrieben sind, lebe ich derzeit von Sozialhilfe uns Sie von Hartz IV.
Heute um 10 Uhr hat es an der Haustür Sturm geklingelt. Meine Mitbewohnerin war zu diesem Zeitpunkt bei ihrem Psychologen. Ich war alleine zuhause. Als ich die Tür öffnete standen dort eine männliche und eine weibliche Person und haben gefragt ob meine Mitbewohnerin da wäre. Ich verneinte. Sie fragten wann Sie wieder kommt und ich sagte gegen Mittag. Sie fragten wer ich wäre, ich sagte ich bin ihr WG Mitbewohner und ich fragte wiederum wer die beiden wären. Das haben Sie mir nicht beantwortet. Ich fragte auch was los wäre und ob ich was ausrichten kann, Sie haben mit zu verstehen gegeben das Sie mir keine Auskunft geben.
Ich persönlich empfand das als ziemlich unverschämt Sturm zu klingeln, nicht mal den Namen oder irgendein Anliegen zu nennen und habe mir natürlich zunächst Gedanken gemacht ob es irgendwelche Betrüger sein könnten, durch meine Depressionen und psychischen Macken die ich habe zermatere ich mir ohnehin schon genug den Kopf und sowas macht mir Angst. Andererseits kam mir auch der Gedanke ob es sich um Außendienst-Mitarbeiter der Jobkomm gehandelt haben könnte.
Jetzt meine Frage: Dürfen die das einfach so. Unangemeldet unser Grundstück betreten, keinerlei Auskunft gebend vor der Tür stehen, auch wenn Sie eigentlich zu meiner Mitbewohnerin wollten. Ich habe schon überlegt beim nächsten mal einfach die Polizei zu rufen. Selbst wenn meine Mitbewohnerin da ist.
Und wie sollen wir überhaupt reagieren, können wir einen Ausweis verlangen, falls Sie in die Wohnung wollen. Müssen wir Außenmitarbeiter überhaupt rein lassen, wenn Sie unangemeldet vor der Tür stehen? Ich hätte normal kein Problem damit, aber wenn man unangemeldet kommt und dann so unverschämt reagiert und mich bzw uns im dunkeln lässt (Meine Mitbewohnerin weiß auch mittlerweile darüber Bescheid das jemand da war), dann habe ich eben doch ein Problem damit.
Danke für die Antworten!
3 Antworten
Es könnte sich durchaus um einen Kontrollbesuch des Jobcenters gehandelt haben. Die werden auch unangemeldet kommen.
Was aber wichtig ist: Die müssen sich ausweisen. Da du aber nicht kontrollieren kannst, ob irgendwelche Ausweise auch echt sind, ein Vorschlag:
Du notierst dir griffbereit die Kontaktnummer des Jobcenters, und wenn wieder jemand kommt, verlangst du den Ausweis zu sehen. Dann lässt du aber noch immer niemand in die Wohnung, sondern lässt die Leute vor der geschlossenen Tür stehen und sagst: "Ich rufe zuerst beim Jobcenter an und erkundige mich."
Wenn die vom Fragesteller eine Auskunft haben wollen, kann er auch den Ausweis verlangen. Ansonsten muss er überhaupt keine Auskunft geben und auch niemanden einlassen.
Ok dann weiß ich Bescheid. Ich bedanke mich bei allen für die zahlreichen Antworten. Viele Grüße
Ausweis kann man nicht verlangen. Man muß niemanden in seine Wohnung lassen. Vermieter müssen einen Termin vereinbaren.
natürlich MUSS bzw. KANN man Ausweis verlangen!!!! Wenn Fremde in die Wohnung wollen. und ich einsehe, dass die einen berechtigten Grund haben. Gerade dann.
Sonn Quatsch, ich lass niemanden unangemeldet und Unberechtigte in meine Wohnung. Niemand ist berechtigt, außer Polizei, deinen Ausweis zu fordern. Wenn man ohne Vorzeigen nicht reinkommt und man den dann nicht zeigt, hat man selbst Schuld. Würdest du jedem Wildfremden deinen Ausweis zeigen?
???
Ich würde ja auch nicht unberechtigt irgendeine Wohnung betreten wollen.
Und wenn das der Fall sein sollte (ich könnte mir hier zum Beispiel Wohnungssuche vorstellen), dann würde ich selbstverständlich meinen Ausweis zeigen. Es sind ja auch nicht "Unbekannte", sondern ich stehe ja vor DEREN Wohnung und ich bin diejenige, die deren Angaben hat. Von mir haben die nichts.
Wenn ich dazu nicht bereit bin, würde ich wildfremde Personen gar nicht erst "anklingeln".
Das mit dem Vermieter wusste ich. Der Vermieter war es allerdings nicht =) Trotzdem Danke. Ist glaube es auch für andere interessant zu wissen das selbst ein Vermieter einen Termin vereinbaren muss.
keinen Menschen reinlassen, wenn er keinen Ausweis vorzeigt!!!! Dazu ist jeder verpflichtet. Am besten Dienstausweis und Personalausweis.
Aber ja, Jobcenter darf Angaben überprüfen, vor allem wenn es mit Wohngeld, Harzt 4 oder sonstwas zu tun hat. Nur mit Ausweis natürlich. Nur so kann man den falschen Angaben, die gemacht waren, Herr werden.
Aber nur der Freundin gegenüber.