Fremde Personen vor der eigenen Haustür wollten sich nicht ausweisen?

3 Antworten

Es könnte sich durchaus um einen Kontrollbesuch des Jobcenters gehandelt haben. Die werden auch unangemeldet kommen.

Was aber wichtig ist: Die müssen sich ausweisen. Da du aber nicht kontrollieren kannst, ob irgendwelche Ausweise auch echt sind, ein Vorschlag:

Du notierst dir griffbereit die Kontaktnummer des Jobcenters, und wenn wieder jemand kommt, verlangst du den Ausweis zu sehen. Dann lässt du aber noch immer niemand in die Wohnung, sondern lässt die Leute vor der geschlossenen Tür stehen und sagst: "Ich rufe zuerst beim Jobcenter an und erkundige mich."

PatrickLassan  14.07.2021, 14:51
Was aber wichtig ist: Die müssen sich ausweisen.

Aber nur der Freundin gegenüber.

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Nadelwald75  14.07.2021, 14:53
@PatrickLassan

Wenn die vom Fragesteller eine Auskunft haben wollen, kann er auch den Ausweis verlangen. Ansonsten muss er überhaupt keine Auskunft geben und auch niemanden einlassen.

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Feierhutkrempe 
Fragesteller
 14.07.2021, 14:59

Ok dann weiß ich Bescheid. Ich bedanke mich bei allen für die zahlreichen Antworten. Viele Grüße

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Ausweis kann man nicht verlangen. Man muß niemanden in seine Wohnung lassen. Vermieter müssen einen Termin vereinbaren.

Elizabeth2  14.07.2021, 14:45

natürlich MUSS bzw. KANN man Ausweis verlangen!!!! Wenn Fremde in die Wohnung wollen. und ich einsehe, dass die einen berechtigten Grund haben. Gerade dann.

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XObelixxxx  14.07.2021, 14:49
@Elizabeth2

Sonn Quatsch, ich lass niemanden unangemeldet und Unberechtigte in meine Wohnung. Niemand ist berechtigt, außer Polizei, deinen Ausweis zu fordern. Wenn man ohne Vorzeigen nicht reinkommt und man den dann nicht zeigt, hat man selbst Schuld. Würdest du jedem Wildfremden deinen Ausweis zeigen?

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Elizabeth2  14.07.2021, 15:45
@XObelixxxx

???

Ich würde ja auch nicht unberechtigt irgendeine Wohnung betreten wollen.

Und wenn das der Fall sein sollte (ich könnte mir hier zum Beispiel Wohnungssuche vorstellen), dann würde ich selbstverständlich meinen Ausweis zeigen. Es sind ja auch nicht "Unbekannte", sondern ich stehe ja vor DEREN Wohnung und ich bin diejenige, die deren Angaben hat. Von mir haben die nichts.

Wenn ich dazu nicht bereit bin, würde ich wildfremde Personen gar nicht erst "anklingeln".

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Feierhutkrempe 
Fragesteller
 14.07.2021, 15:27

Das mit dem Vermieter wusste ich. Der Vermieter war es allerdings nicht =) Trotzdem Danke. Ist glaube es auch für andere interessant zu wissen das selbst ein Vermieter einen Termin vereinbaren muss.

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keinen Menschen reinlassen, wenn er keinen Ausweis vorzeigt!!!! Dazu ist jeder verpflichtet. Am besten Dienstausweis und Personalausweis.

Aber ja, Jobcenter darf Angaben überprüfen, vor allem wenn es mit Wohngeld, Harzt 4 oder sonstwas zu tun hat. Nur mit Ausweis natürlich. Nur so kann man den falschen Angaben, die gemacht waren, Herr werden.