ALG2 Hausdurchsuchungen. Was nun?
Hallo,
ich beziehe leider aus gesundheitlichen Gründen schon seit einigen Jahren ALG2.
Die Familie meines Partners wohnt in einem Einfamilienhaus und beziehen das komplette Haus, bis auf den unteren Bereich. Diesen haben sie für mich freigeräumt, sodass ich hierhinziehen konnte, da es absolut keine freie Wohnung in der Umgebung gab, welche vom Amt als angemessen betrachtet werden konnte. Ich habe also mit meinem Kind zusammen eine 2-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad – lediglich die Waschküche teile ich mir mit den "Vermietern". Die Wohnung ist abgeschlossen und hat auch einen separaten Eingang mit Briefkasten und Klingel.
Diese Wohnungskosten werden auch vom Amt übernommen
Nun hat mir meine Sachbearbeiterin letztes Jahr den Außendienst vorbeigeschickt, der prüfen sollte, ob ich nicht heimlich doch mit meinem Partner zusammenwohne. Sie haben sich umgeschaut und auch nichts gefunden, da mein Partner wirklich oben wohnt.
Nun hat sie den Außendienst schon wieder vorbeigeschickt, konnte aber nicht rein, weil ich nicht Zuhause war. Sie ist wieder der Meinung, dass ich was zu verstecken habe und er jetzt doch hier unten wohnt. Natürlich ist er auch ab und zu mal unten aber da mein Kind eine diagnostizierte Sozialstörung hat, kann mein Partner nicht gut damit umgehen und möchte keine gemeinsame Wohnung. Für mich ist es in Ordnung, weil ich ebenfalls festgestellt habe, dass die Beziehung deutlich besser funktioniert, wenn wir etwas Abstand haben. Meine Sachbearbeiterin kann das nicht nachvollziehen und meint jetzt, dass sie jetzt schauen wird, dass sie die Leistungen für die letzten Jahre zurückfordern möchte.
Sie sagt, sie würde dann gern auch die Räumlichkeiten meines Partners einsehen wollen, allerdings liegt der im Bereich des Vermieters und die Leute müssten dann auch durch die Räume des Vermieters laufen und diese sind deswegen nun stinksauer, weil sie keine fremden Leute in ihrem Heim haben möchten. Kann sie vom Vermieter verlangen, dass die Räumlichkeiten ihres Sohnes einsehbar sein müssen ? Weil so gesehen, sind es ja direkt 2 private Räumlichkeiten – einmal die meines Partners und dann noch die des Vermieters. Und kann wegen so eines Verdachts auch eine richtige Hausdurchsuchung durch die Polizei angeordnet werden?
Zu allem Überfluss haben sich die Vermieter nun auch noch dazu entschieden, dass das Haus verkauft werden soll, also werden wir auch jetzt wieder getrennt voneinander leben. Auch das wollte die Sachbearbeiterin so wieder nicht akzeptieren, sodass ich in einer Kurzschlussreaktion zu ihr sagte, dass wir uns getrennt haben. Ich bin es Leid, dass ich mich dafür zu rechtfertigen, dass wir nicht zusammen wohnen wollen, es geht sie doch auch eigentlich nichts an, ob ich in einer Partnerschaft lebe oder nicht?. Sie wollte nun die neue Anschrift meines Partners haben und dieser ist mittlerweile auch schon so genervt und will seine Adresse nicht rausgeben, weil er mit diesem Theater nichts zu tun haben will. Muss er seine Adresse rausgeben?
7 Antworten
Weder muss man einer hausdurchsuchung zustimmen, noch muss man überhaupt kooperieren. Folge ist dann halt aber eine Sanktion. Die polizei wird ganz sicher nicht wegen so etwas vorbei kommen.
Das ist eine Verletzung der Mitwirkungspflicht.
Nein ist es nicht. Es gehört nicht zu der Mitwirkungspflicht jemanden in deine Wohnung zu lassen.
Sie ist wieder der Meinung
Ihre Meinung interessiert niemanden.
Meine Sachbearbeiterin kann das nicht nachvollziehen
Das muß sie auch nicht. Sie muß sich an Tatsachen halten, sonst an gar nichts.
dass sie die Leistungen für die letzten Jahre zurückfordern möchte.
Was sie "möchte", interessiert niemanden.
Wenn es tatsächlich zu einer derartigen Rückforderung kommt, solltest Du Dir einen guten Fachanwalt für Sozialrecht suchen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
es geht sie doch auch eigentlich nichts an, ob ich in einer Partnerschaft lebe oder nicht?
Solange Ihr nicht in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, meiner Meinung nach Nein. Abgesehen vielleicht von der Klärung von Kindesunterhaltsansprüchen, da ALG 2 - mindernd, aber der aktuelle Partner scheint ja nicht der Kindesvater zu sein.
Und kann wegen so eines Verdachts auch eine richtige Hausdurchsuchung durch die Polizei angeordnet werden?
Bei sog. begründeten Verdacht kann ein Richter sicherlich eine Hausdurchsuchung anordenen.
Sie wollte nun die neue Anschrift meines Partners haben
Muss er seine Adresse rausgeben?
Solange Ihr nicht in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, meiner Meinung nach unter den gegebenen Umständen Nein.
Ich bin der Meinung, dass sich die Mitarbeiterin des Sozialamtes etwas zu viel übergerissen hat. Die Wohnung deines Partners darf sie ohne seine Einwilligung nicht betreten, denn der bezieht keine Leistungen.
Ich fürchte aber, ohne Rechtsanwalt werdet ihr die Dame nicht zahm kriegen
Hier geht es um das Jobcenter und nicht um das Sozialamt.
Ja, sorry. Das ändert aber nichts an meiner Einschätzung, dass die Dame vom Amt (welchem auch immer), sich ein bisschen weit vorgewagt und ihre Kompetenzen überschritten hat.
Sehe ich ähnlich.
Du kannst dir auf Kosten des Job Centers einen Anwalt nehmen Klage einreichen
Wegen der Zahlungsrückforderung ,sobald du das schriftlich hast nicht zögern und Hartz 4 Anwalt suchen
Ziemlich profane Aussage auf Stammtisch-Niveau
Und was bitte soll ein "Hartz 4 Anwalt sein"? Ich kenne nur Fachanwälte für Sozialrecht ...
Den Anwalt bezahlt man zunächst mal selbst bzw. bekommt einen "Beratungsschein". Hinterher wird vielleicht Prozeßkostenhilfe bewilligt, sofern es vor Gericht geht.
Ob und wieviel davon das Jobcenter erstatten muß, entscheidet das Gericht.
Wenn sie die Zahlungen der letzten Jahre wieder von dir haben will, kannst du dir ja ausrechnen, wieviel tausende an Euros das dann für dich bedeutet. Und wenn du diese Summe nicht zahlen kannst , wirst du sehen, wie schnell das Amt eine Strafsanzeige wegen Betrug und erschleichen sozialer Leistungen gegen dich stellt. Du wirst daraufhin mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt und wanderst directly in die JVA ein , wenn auch "nur" für ca. 6 Monate. Mein Rat, beauftrage in dieser Sache einen Fachanwalt und zwar schleunigst ☝️
Das wäre nachvollziehbar, wenn denn wirklich ein Sozialbetrug stattgefunden hätte. In meiner Wohnung wohne aber nur ich mit meinem Kind
wie schnell das Amt eine Strafsanzeige wegen Betrug und erschleichen sozialer Leistungen gegen dich stellt.
Und wie schnell dann vor Gericht raus kommt dass es keine Beweise gibt.
In unserem Land ist man idR so lange unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde. Und einen Besuch hatte sie schon der ihr nichts nachweisen konnte.
Ja und sie werden auch beim zweiten Mal nichts finden, weil es hier nichts gibt
Nein Folge ist keine Sanktion, da man keinem Zugang in seine Wohnung oder gar fremdes Eigentum nicht gewähren muss. Somit wäre eine Sanktion rechtswidrig.