Wie wirkt sich die Bilanzierung von Vermögensgegenständen auf den Gewinn aus?

3 Antworten

Mein Gewinn ist doch die Differenz zwischen Erlös und Kosten? 

Das ist die eine Möglichkeit, den Gewinn zu berechnen.

Die zweite Möglichkeit ist, das Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres mit dem Eigenkapital am Anfang des Wirtschaftsjahres zu vergleichen.

Eine Zuschreibung auf das Vermögen (=höhere Bilanzierung) braucht als Gegenkonto ein Erlöskonto und dadurch wird der Gewinn erhöht.

Das Konto Gewinn und Verlust wird über das Konto Eigenkapital abgeschlossen. Ein Gewinn erhöht also das Eigenkapital.

Das Eigenkapital ist ein Bestandteil des Gewinns

Das ist auch für mich mißverständlich ausgedrückt. Eher wird andersrum ein Schuh draus: Der Gewinn wird im Folgejahr ein Bestandteil des Eigenkapitals (wenn über die Verwendung des Gewinns entschieden worden ist).

Da treffen zwei Vorstellungen aufeinander.

Deine Vorstellung ist: Gewinn = mehr Geld

In der Realität ist Gewinn = mehr Wert, und erst wenn man den Wert verkaufen würde, wäre es dann auch mehr Geld.

Der Bewertungsgewinn ist vielleicht ähnlich zu verstehen wie ein Mehrbestand. Dein Unternehmen hat ordentlich Rasenmäher gefertigt, letztes Jahr waren 1000 auf Lager, jetzt sind es 2000. Die 1000 zusätzlichen Rasenmäher sind zwar nicht verkauft, aber sie sind etwas wert, also dürfen sie in der Bilanz und auch in der Gewinnrechnung nicht fehlen.

Selbiges gilt zum Beispiel für Immobilien. Das Unternehmen hat sein Bürogebäude für 500.000 gekauft, aber heute müsstest du für ein vergleichbares Gebäude 750.000 bezahlen. Auch das gehört dann in die Bilanz.

Der Staat hat ein Interesse, Wertgewinne zu besteuern. Aktiengesellschaften haben ein Interesse, ihren Aktionären von Gewinnen zu erzählen.

Wenn Unternehmen Gewinne durch höhere Bewertungen des Bestandes machen, reden sie in der Regel einfach von Gewinnen, weil Gewinne sind toll. Müssen sie aber Abwertungen vornehmen, erzählen sie von "nicht liquiditätswirksamen Verlusten"; sagen also, alles nicht so schlimm, da geht ja kein Geld von verloren ;o)

Das nennt sich doppelte Buchführung. Der Gewinn kann also auf zwei verschiedene Arten berechnet werden. EK am Ende des Jahres minus EK am Anfang des Jahres. Oder Erträge minus Aufwendungen.

Erfolgt eine Zuschreibung auf die Wertobergrenze z.b um 50.000 Euro, dann wäre der Buchungssatz vereinfacht: Vermögensgegenstand 50.000 an Ertrag aus Zuschreibung 50.000. Der Ertrag aus der GuV wird dann über das EK Konto abgeschlossen. Man hätte also einen Ertrag von 50.000 Euro, was der Gewinn des Jahres wäre , weil es die einzige Erfolgsbuchung in dem Jahre wäre. Und das EK wäre in dem Jahr um 50.000 angestiegen, was dementsprechend auch der Gewinn wäre.