Objekt A hat eine Anfangsauszahlung von 60. Objekt B von 180. Man hat bei Objekt A am Anfang also noch 120 Euro übrig , die man investieren kann zum Zinssatz von 8 Prozent. Die Rückflüsse aus den Projekten sollen dagegen mit 10 Prozent finanziert werden.
Erst mal muss man eine kaufmännische Ausbildung. Darauf aufbauend gibt es die Fachwirte. Z.b. Handelsfachwirt oder Bankfachwirt. Darauf aufbauend macht man den Betriebswirt. Manche machen den Betriebswirt wohl auch direkt nach der kaufm . Ausbildung. Der Betriebswirt ist allgemeiner gehalten im Gegensatz zu den Fachwirten.
Das ist ja auch nicht richtig , was da steht: " Im Finanzwesen ..Risiko kompensieren..
Das muss heißen: Die Eigenkapitalgeber verlangen eine Rendite in Form eines sicheren Zinses plus einem Risikozuschlag für das unternehmerische Risiko..
Außerdem muss man Rendite, Preis ( Kurs) und Wert unterscheiden.
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Mit den 2.000 Euro sitzt der Vermieter am längeren Hebel. Die müsstest du ja einklagen, wenn er sich weiter querstellt. Da brauchst du erst mal ein paar Zeugen. Direkt zum Anwalt gehen, wirst du wohl einiges vorstrecken müssen. Mit den 50 Euro die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir nicht. Das kann er eventuell noch dem Amt melden.
Buergergeld, Bafög und Gewerbe .. das bezweifele ich dass das möglich ist
Wie ist denn Frage l genau zu verstehen ? Es gibt heute so viele Fachrichtungen in BWl. Es gibt Universitäten. Es gibt Fachhochschulen. Es gibt ein duales Studium.
Also in den meisten Fällen muss man nicht unbedingt studiert haben. Da reicht eine kaufm. Ausbildung und Weiterbildungen aus . Das hat auch seine Vorteile, weil man dann direkt auch praktische Kenntnisse lernt
Im Gegensatz zum Menschen kann sich das Tier während einer Behandlung nicht zurückmelden. Die klassische Homöopathie kann man dann schon mal nicht mehr anwenden. Bleibt noch die Behandlung akuter Zustaende mit D Potenzen übrig. Wobei auch hier die Grundregel lauten sollte: weniger kann mehr sein.
Ernsthaft kann man das nirgendwo lernen.
EtFs sind zu empfehlen, weil die sind flexibel und kostengünstig . Dazu noch Gold. Wenn die Einführungsphase des digitalen Euro vorbei ist, und der digitale Euro richtig eingeführt wird, kann es ja auch noch die ein oder andere Überraschung geben. Man muss ja bedenken, dass es neben der offiziellen Staatsverschuldung noch eine sehr hohe inoffizielle Verschuldung gibt. In erster Linie durch die Schulden aus der Rentenversicherung. Aber auch durch drohende Schulden aus den Target Salden der Deutschen Bundesbank. Oder sonstige drohende Schulden aus kreativer Buchfuehrung der Deutschen Bundesbank und anderer Zentralbanken des Euro Raums. Stichwort: Gemeinschaftshaftung.
Beim Goldkauf gibt es aber viele Probleme wie das Risiko von Fälschungen, Diebstahl von physischem Gold oder das Emittentenrisiko bei Gold Schuldverschreibungen wie Xetra Gold.
Bausparvertrag ist eher kontraproduktiv. Die haben meistens sehr hohe Kosten und sind sehr intrasparent.
Immobilien ist nur was für Experten, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen und bereit sind ein sehr hohes Risiko einzugehen.
Der Preis von Kryptowaehrungen ergibt sich aus Angebot und Nachfrage wie bei Gold, Silber oder anderen Rohstoffen. Bei den Kryptowaehrungen handelt es sich aber im Prinzip nur um einen Datenbankeintrag, und es ist kein Wert hinterlegt wie bei Gold, Silber oder anderen Rohstoffen. Wenn der Datenbankeintrag mal geloescht werden sollte, illegal oder durch eine komplexe Datenpanne, hat man ein Problem.
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Hat man das schon mit dem Steuerberater besprochen, ob es sinnvoll ist im Unternehmen Kapital anzusparen ? Wenn man z.b. nur eine operative GmbH hat, ist das aus Haftungsgründen nicht sinnvoll.
Commerzbank könnte man z.b. nehmen. Aber nach der Komplettuebernahme von Comdirect , soll der Service schlechter geworden sein.
Im Knast in der Psychiatrie (Forensik) ja.
Den Murks einstellen, und hoffen, das nichts rauskommt.
Bei 1.4.1. Lösung 1 ist doch genauer , weil zur Berechnung des Durchschnittes kürzere Intervalle gewählt werden und somit mehr Daten erhoben werden als bei Lösung 2.
1.4.2. Ja genau. Das hängt ja davon ab, was man unter 1.4.1 raushat.
Ich würde das nicht als sinnvoll ansehen. Man Zahlt Gebühren für eine sehr zweifelhafte Leistung. Es gilt der Grundsatz , dass man immer passiv investieren sollte , um die Marktrendite zu erwirtschaften.Dem Laie kann man mit so einem aktiven Management vielleicht ein x für u vormachen.
Ich wohne in einem Landeskrankenhaus . Das kann schon mal sein, dass der Polizeihubschrauber hier kreist. Das ist aber selten. Das ist schon mal der Fall, wenn einer aus der geschlossenen forensischen Psychiatrie ausbricht, der als gefährlich für andere gilt. Hier sitzt u.a. die Bestie vom Niederrhein hinter Gittern. Kannst mal im Internet googeln, was der verbrochen hat. Auch das Monster vom Niederrhein genannt. Wenn der ausbrechen sollte, werden die garantiert u.a. einen Hubschrauber einsetzen.
Da braucht man die ganze Abrechnung und den Mietvertrag. Sonst muss man Raten. Das könnte z.b Strom sein. Oder die kostenlose Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen.
Zunächst einmal sind Buergergeld und Wohngeld zwei verschiedene Sachen..Wenn du Bürgergeld bekommst, kannst du kein Wohngeld mehr bekommen. Das schließt sich aus.
Angenommen , du bekommst Buergergeld. Unter deinem Vermögensfreibetrag kannst auch in Aktien investieren. Du brauchst das nicht direkt angeben, dass du in Aktien investiert. Mit deinem Vermögen unterhalb deines Freibetrages kannst du beliebig umgehen. Aber wenn dein Vermögen überprüft wird, musst du das Aktienvermögen angeben. Das sollte dir eigentlich bekannt sein.
Ist nicht möglich. Nur der Vater oder die Mutter können ein Gewerbe anmelden. Minderjährige nicht. In Deutschland gibt es noch die Ausnahme , dass Minderjährige mit Zustimmung der Eltern und des Familiengerichtes ein Gewerbe betreiben können. Aber diese Ausnahme gibt es Österreich nicht. Bei letzterem bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Zuerst mal musst du definieren, was du unter Fernstudium BWL verstehst. Ein ordentliches Studium an eine Fachhochschule oder Universitaet setzt in der Regel mindestens die Fachhochschulreife voraus. Also ca. 2 Jahre über Realabschluss.
Es gibt aber private Anbieter wie ILS Lernsysteme , die bieten Fernstudien in BWL an, da bekommt man aber nur ein Zertifikat. Da gibt es dann keine Zulassungsvoraussetzungen. Da muss man nur viel Geld bezahlen. Solche Kurzstudiengänge, wo man nur ein Zertifikat bekommt, gibt es übrigens auch an der Fernuni Hagen neben dem ordentlichen Studium.
Da musst du mal genau sagen, welche Pläne du hast.
Du hast ein Einzelunternehmen.Das ist deine Rechtsform. Einzelunternehmer. Oder auch gewerbetreibender Einzelunternehmer.Mit Kleingewerbe meinst du jetzt wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung. Die kannst du nicht mehr anwenden, wenn du über die Umsatzgrenze kommst. Das ist eine Regelung, die betrifft nur das Umsatzsteuerrecht. Deine Rechtsform ändert sich dadurch nicht. Du bleibst Gewerbetreibender Einzelunternehmer.
Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Privatrecht. Da liegen die Umsatzgrenzen bei ca. 100.000 bis 200.000 Euro. Dann bist du kein Kleingewerbetreibender mehr. Das spielt aber nur in Zivilprozessen eine Rolle. Deshalb ist das nicht allgemein eine Rechtsform.
Eine Änderung der Rechtsform wäre, wenn du aus deinem Einzelunternehmern eine GBR oder eine GmbH machen möchtest.