Was muss ich alles beim Anmelden eines Mini Gewerbes beachten?
Hallo,
ich beziehe Bürgergeld und Bafög (da ich eine schulische Ausbild mache). Außerdem bin ich seit kurzem in einer Pivatinsolvenz.
Ich wollte mich nun darüber informieren, was ich beachten muss, wenn ich in dieser Konstellation ein Mini- Gewerbe anmelde möchte.
1 ) Wie viel Steuern müsste ich zahlen?
2 ) Bis zu welcher Summe (pro Monat bzw. pro Jahr) könnte ich den Verdienst so gering halten, dass ich keine Steuern zahlen muss?
3 ) Am wichtigsten wäre es mir zu erfahren, wie ich die Abzüge im Bezug auf das Bürgergeld und Bafög minimieren kann, um möglichst alles zu behalten, was ich durch das Mini- Gewerbe dazuverdienen würde.
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Also einmal komplett
Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.
Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.
Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Über die Höhe der Steuern lässt sich pauschal nichts sagen, jedoch kann man dir sagen was an Steuern auf dich zukommt. den Rest musst du denn schon selbst ermitteln.
Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer (KUR) bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.
Die Grenze beträgt:
- 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr
und
- 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr
Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.
Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.
Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich
Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.
So wird gerechnet
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten
Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.
Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.
Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn), die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).
Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).
Die Umsatzsteuer wäre bspw. kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.
Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .
Buergergeld, Bafög und Gewerbe .. das bezweifele ich dass das möglich ist