Investieren trotz Wohngeld?
Hi,
Darf man in Deutschland, wenn man Bürgergeld bezieht, in Aktien investieren?
Ich will nämlich anfangen in Aktien zu investieren um nicht nur die Börse besser kennenzulernen, sondern auch um mir meine Rente etwas verbessern kann.
Anfangs muss ich aber erstmal lernen wie man investiert und werde deswegen für einige Jahre erstmal unterm Freibetrag mit meinen gewinnen sein.
Deswegen meine frage: ist es notwendig das dem Landratsamt mit zu teilen?
Es kann nämlich auch sein das ich merke das die Börse nichts für mich ist und nach paar Monaten fasse ich kein Broker mehr an.
Deshalb will ich mal hier nachfragen ob jemand sich auskennt und mir vielleicht auch sagen kann, ob das Finanzamt das bemerkt wenn ich so kleine gewinne von maximal 100€ im Jahr erziele(unterm Freibetrag), denn man gibt ja ach beim Broker seine Steuer ID ein.
Bin für jede Antwort dankbar (Etwas kenne ich mich schon mit dem investieren aus)
4 Antworten
Entweder bekommt man Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder Bürgergeld vom Jobcenter, sind verschiedene Leistungen und Voraussetzungen und beides zusammen schließt sich aus.
Wohngeld wäre eine vorrangige Sozialleistung.
Wenn das beim Finanzamt gemeldet werden muss, dann bekommen sie das natürlich auch mit.
Man hat zwar in beiden Fällen ein sogenanntes Schonvermögen und mit dem kann man machen was man möchte, auch z.B.in Aktien investieren, muss man auch erst einmal nicht melden.
Sollten aber Gewinne erzielt werden, sind diese unaufgefordert zu melden und entsprechende Nachweise in Kopie zu erbringen, dass trifft zumindest auf Bürgergeld vom Jobcenter zu, wäre dann je nach Höhe des Gewinns anrechenbares Einkommen und könnte den Leistungsanspruch verringern.
Beim Wohngeld sollte es erst dann relevant werden, wenn sich das Einkommen durch den Gewinn aus den Aktien im Bewilligungszeitraum um min. 15 % erhöht, dann müsste man es unter Umständen gleich melden und nachweisen.
Sonst erst bei Antrag auf Weiterzahlung und dann sollte es als Vermögen zählen und wäre nicht relevant, solange man als Antragsteller nicht mehr als bis zu 60.000 Euro an Vermögen hat.
Zunächst einmal sind Buergergeld und Wohngeld zwei verschiedene Sachen..Wenn du Bürgergeld bekommst, kannst du kein Wohngeld mehr bekommen. Das schließt sich aus.
Angenommen , du bekommst Buergergeld. Unter deinem Vermögensfreibetrag kannst auch in Aktien investieren. Du brauchst das nicht direkt angeben, dass du in Aktien investiert. Mit deinem Vermögen unterhalb deines Freibetrages kannst du beliebig umgehen. Aber wenn dein Vermögen überprüft wird, musst du das Aktienvermögen angeben. Das sollte dir eigentlich bekannt sein.
Du hast dann ein Schonvermögen in Höhe von 150 € pro Lebensjahr. Beim Bürgergeld würde ich das Geld aber nicht investieren in riskante Anlageformen.
Natürlich gibt es auch einen Datenabgleich des Jobcenters mit dem Finanzamt etc.
Da gab es wohl mal einen Fall. Ein damaliger Hartz 4 Empfänger wollte ein 2. Auto zulassen.
Das klappt dann auch nicht, weil 1 Auto mit 7500 € Wert genehmigt ist. So auch ein Datenabgleich zwischen Zulassungsstelle & Jobcenter.
So hat er sich ein zulassungsfreies Moped gekauft, das ja nicht angemeldet wird. Nur Versicherungskennzeichen
Nein, mein alleinerziehendes Elternteil bekommt nur das Wohngeld und ich bin 18 und hab bald das Abi und wollte mal mein Taschengeld und Geld das ich an meinem Geburtstag bekommen habe, investieren
Ja, das Finanzamt kann das mitbekommen.
Man kann als Bürgergeldempfänger sein Geld für was man will ausgeben. Es wird dir nicht verboten oder angeordnet nur bestimmte Sachen zu kaufen. Wir leben ja in keiner Diktatur.
Melden muss man es aber durchaus, zur Prüfung der Vermögensgrenzen. Wenn Gewinne erzielt werden ist das Einkommen welches angerechnet wird.