Wenn de Nachbar um Hilfe schreit?!

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Notruf wählen (110 oder 112) und ggf.sogar selbst die Türe eintreten (Notstandshandlung) und nach dem Rechten schauen.

BigFoot20 
Fragesteller
 12.12.2012, 07:48

Darf ich das wirklich? Türe eintreten... verarsche oder? ^^

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Irubis  12.12.2012, 08:16
@BigFoot20

verarsche oder?

warum? Willst du daneben stehen und den Nachbarn vor Ankunft von Polizei/Feuerwehr ggf. hinter der Türe verrecken lassen? Wenn jemand um Hilfe schreit, hat das schon einen Grund.

Ob du die Türe eintrittst ist letztlich deine Entscheidung. Wenn deine Beurteilung der Lage ergibt, dass sofortiges Handeln geboten ist, kannst du es machen. Haften für die kaputte Türe musst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Ich persönlich hätte keine Hemmungen in einer Notsituation durch die geschlossene Türe zu gehen (soweit es keine Sicherheitstüre ist).

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BigFoot20 
Fragesteller
 12.12.2012, 08:22
@Irubis

Gut dann weiß ich bescheid :)

Aber wie schwer ist es eine Türe einzutreten? Bei keiner Sicherheitstür mit 3 Rigeln. Ich bin zwar 1,92 groß aber wiege 78 Kilo bekomm ich eine Tür auf? Habe zwar Kraft aber bei einer Tür?

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GoetheDresden  12.12.2012, 09:08
@BigFoot20

Genaues regelt das BGB. Wenn von einem Notstand ausgegangen werden darf, dann hat jeder Bürger die Pflicht (mit Eigensicherung) den Notstand zu beseitigen. Damit ist auch gemeint, dass man einer um Hilfe schreienden Person zur Hilfe eilt. Wenn dafür eine Tür eingetreten werden muss, sollte aber unbedingt ein Zeuge hinzugezogen werden und vorab sollte man schon den Notruf 110 wählen (falls irgendwie möglich). Bei einem Brand oder bei einem Überfall handelt man natürlich sofort und ruft so schnell als möglich die 112 (Feuerwehr und Notarzt) bzw. 110 (Polizei und Spezialeinsatzkräfte) an.

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Irubis  12.12.2012, 09:09
@BigFoot20

Langsam mit den jungen Pferden... nicht bei jedem Anlass Türen eintreten.

Nochmals: Es muss von deiner Seite aus eine Lagebeurteilung stattfinden ob es wirklich erforderlich ist, also ob eine Notlage vorliegt, die dein sofortiges Handeln verlangt.

Türen eintreten ist i.d.R. nicht so schwer. Ein simples Schließblech hält kaum was aus und leistet eher moralischen denn tatsächlichen Widerstand. Nur bei wirklichen Sicherheitstüren braucht's schwereres Gerät. Der polizeiliche Öffnungsdienst nimmt bei sowas gerne Hydraulikpressen.

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ich würd je nachdem wie gut man ihn kennt entweder hingehn oder anrufen! weil manchmal isses ernst manchmal nur spaß.... ansonsten einfach polizei anrufen

Normalerweise kennt man seine Nachbarn...wenigstens vom sehen. Also würde ich dort persönlich klingeln. Hat der Nachbar Frau und/oder Kinder würde ich verlangen sie zu sehen. Bei Bedarf kannst du die cops rufen ;)

Davidtheanswer  12.12.2012, 18:11

Leider hört es auf seine Nachbarn genauer zu kennen wenn man in einem Haus mit 10, 20, 30 oder mehr Wohnungen wohnt.

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Erst einmal (Wie in jeder Notsituation) Ruhe bewaren.

Klar denken!

Bevor ich den Notruf absetze oder versuche die Tür einzutreten (Und mir dabei den Fuß breche, weil ich eh nicht durch das dicke Holz komme) wäre es sinnvoll vor die Tür zu gehen und zu Klingeln, Klopfen und Rufen.

Sonst wars am Ende vielleicht doch nur der zu laut gedrehte Fernseher oder die Laienschauspielgruppe aus der Walldorfschule.

Wenn du dann keine Antwort bekommst, oder weiter nach Hilfe gerufen wird alarmierst du per Telefon die Feuerwehrleitstelle (112) und schilderst die Situation. Bis die Einsatzkräfte angekommen sind, versuchst du (auch wenn keine vernünftige Antwort und weiterhin nur Schrei nach Hilfe kommen) weiter mit der Person zu kommunizieren. Ruf dann halt: Ich hab die Feuerwehr alarmiert! Hilfe ist auf den Weg! Die sind gleich da! Und was dir halt sonst noch in den Sinn kommt. Auch wenn du dabei das Gefühl hast, nich mehr alle Latten am Zaun zu haben.... Wenn deinem Nachbarn wirklich etwas zugestoßen ist (Gestürzt oder was weiß ich) Dann ist es für denjenigen sehr hilfreich zu wissen, dass sich seiner angenommen wurde. Das beruhigt die Leute zumindest etwas und kann Lebensbedrohliche Zustände wie einen Schock zumindest herauszögern.

Fangt garnicht erst mit so einem Quatsch an, wie eine Leiter zu suchen um am Fenster nachzusehen was los ist. Dadurch vergeht viel zu viel Zeit und mehr aussagen als eine Person die um Hilfe schreit und trotz starkem Klopfen nicht öffnet tut es auch nicht. lg John

Genaues regelt das BGB. Wenn von einem Notstand ausgegangen werden darf, dann hat jeder Bürger die Pflicht (mit Eigensicherung) den Notstand zu beseitigen. Damit ist auch gemeint, dass man einer um Hilfe schreienden Person zur Hilfe eilt. Wenn dafür eine Tür eingetreten werden muss, sollte aber unbedingt ein Zeuge hinzugezogen werden und vorab sollte man schon den Notruf 110 wählen (falls irgendwie möglich). Bei einem Brand oder bei einem Überfall handelt man natürlich sofort und ruft so schnell als möglich die 112 (Feuerwehr und Notarzt) bzw. 110 (Polizei und Spezialeinsatzkräfte) an.

Bei Überfällen aber keinesfalls den Helden spielen! Als Zeuge Abstand halten, 110 wählen und versuchen sich von wenigstens 1 Person so viele Einzelheiten wie möglich zu merken. Hintergrund: Zeugen achten oft auf mehrere Personen gleichzeitig und können so später nur eine schlechte Personenbeschreibung abgeben. Konzentriert man sich aber nur auf 1 Täter, dann fällt es später leichter ihn zu beschreiben. Hat man die Polizei am Telefon, dann ruhig bleiben und alles erzählen was und wo es passiert.

Irubis  12.12.2012, 09:12

Wenn von einem Notstand ausgegangen werden darf, dann hat jeder Bürger die Pflicht (mit Eigensicherung) den Notstand zu beseitigen.

woraus begründest du die Pflicht?

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GoetheDresden  12.12.2012, 09:14
@Irubis

Aus dem BGB. Diese Pflicht kann auch einfach nur der Griff zum Telefon und die Wahl der 110 oder 112 sein. Selbst dann hat der Bürger diese Pflicht bereits erfüllt.

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GoetheDresden  12.12.2012, 09:14

Übrigens: Bei einem Feuer oder einem Überfall einfach weggehen ohne wenigstens die 110 oder die 112 zu verständigen, ist in unserer Gesellschaft leider weit verbreitet. Dabei bedenken viele nicht, dass sie eines Tages selbst die Person sein könnten die von einem Feuer bedroht oder von Fremden überfallen wird und sich in dieser Situation auch beherzte Helfer wünsche würde, die sofort Hilfe leisten bzw. Hilfe holen. Daran sollte man immer denken: Es kann mich auch mal selbst erwischen!

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