Was muss ich tun , dass ich mit Pferden handeln darf?

7 Antworten

Von Experte Urlewas bestätigt
Gewerbliche Pferdehaltung: Hier redet das Veterinäramt mit
Bei gewerblichen Pferdehaltungen hat das Veterinäramt laut TierSchG §11 ein Wörtchen mitzureden. Eine gewerbsmäßige Pferdehaltung wird Ihnen unterstellt, wenn Sie selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Absicht der Gewinnerzielung Pferde halten. Dies gilt zum Beispiel für Pferdezüchter, Pferdepensionen, Pferdehändler und Reit- oder Fahrbetriebe. Die Erlaubnis zur Haltung von Pferden wird Ihnen erst nach Prüfung der zuständigen Behörde erteilt. Sie müssen deswegen mit einer Begehung Ihres Hofes und mit einer Überprüfung Ihrer Kenntnisse rechnen.
Sachkundenachweis ist Voraussetzung
In jedem Fall müssen Sie Ihre Sachkunde im Umgang mit Pferden nachweisen. Der Verwaltungsvorschrift zufolge sind Sie sachkundig, wenn Sie:
– Eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung absolviert haben.
– Langjährige private oder berufliche Erfahrung mit Pferden nachweisen.

https://www.harms-info.de/genehmigung-zur-pferdehaltung-vom-veterinaeramt

Anmerkung, vor dem ersten Pferdehandel ist die nötige Erlaubnis einzuholen.

Gewinn muss nicht erzielt werden, es reicht die Absicht Gewinn zu erzielen. Unerheblich ist es auch wie viele Pferde man im Jahr handelt. Sobald man ein Pferd teurer wieder verkauft als einkauft ist eine Gewerbeanmeldung nötig.

Phantomkosten nimmt das Finanzamt einen oft nicht ab.

Im übrigen kann man auch richtig ärger bekommen mit der Steuer und dem Vetamt, wenn ein Handel vor Gericht geht. So alla ich bin doch keine Händler das ist rein Privat, und ein Pferd nur ein paar Tage im Besitz war.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Eine spezielle Ausbildung brauchst du dafür nicht, jedoch musst du voll geschäftsfähig sein und ein Gewerbe anmelden.

Der Pferdehandel ist eine diffizile Sache - wer sich nicht wirklich gut mit Pferden auskennt, keinen vernünftigen Rechtsbeistand hat, verliert mit solchen Sachen uU Haus und Hof.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

Pferdehandel ist wie jeder andere Viehhandel ein GEWERBE, dass du natürlich anmelden musst.

Wie wärs - da du ja nach eigener Aussage in der siebten Klasse bist - erstmal mit dem Erreichen des Alters für die Geschäftsfähigkeit?

Elisa1223 
Fragesteller
 03.11.2020, 12:38

Meine Familie teilt sich den Account und meine Tochter ist in der 7 klasse

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Hoegaard  03.11.2020, 12:44
@Elisa1223

"Der Nutzer darf seinen Zugang nicht Dritten zur Nutzung überlassen und hat seine Zugangsdaten vor Dritten geheim zu halten" ... GuteFrage-AGB. Bitte als Pferdehändlerin genauer auf sowas achten.

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mjutu  03.11.2020, 13:01
@Elisa1223

Um solche Verwirrungen zu vermeiden verbieten die AGB die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen. Bitte halte dich daran.

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