Warum konnte ich mein Handy nicht umtauschen?
Ich habe letztens bei einem Elektrofachmarkt ein iPhone gekauft und wollte es am nächsten Tag gegen das gleiche Modell in einer anderen Farbe (hab mich halt doch umentschieden) wieder vor Ort umtauschen.
Hatte auch die Rechnung natürlich und ich habe die Verpackung auch nicht geöffnet gehabt. War also versiegelt wie man sagt. Allerdings meinte der Mitarbeiter dass er das nicht machen könne. Ich hab das nicht verstanden und er meinte so lautet seine Auflage. Bin ich da an einen unfähigen Mitarbeiter geraten, der nicht wusste wie man das an der Kassa eingibt oder warum konnte ich nicht umtauschen?
6 Antworten
Es spricht mal nicht für den "Elektrofachmarkt" das er nicht umgetauscht hat. Klar, er ist nicht dazu verpflichtet, aber aus Kulanz hätte er es machen können, es ist halt ein Service dem Kunde gegenüber. Ich würde es noch mal bei einem anderen Verkäufer versuchen, sollte er auch sagen: Seine "Auflagen", dann frage freundlich ob du den Chef/Abteilungsleiter sprechen könntest und frage diesen noch mal. Vielleicht hast du dann Glück, wenn nicht würde ich da nie wieder was kaufen.
Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber solltest du unter 18 Jahre alt sein, geh mit einem Elternteil hin, dann müssen sie es umtauschen da du unter 18 nicht voll geschäftsfähig bist.
Es gibt kein "Umtauschrecht bei Umentscheiden" in einem Geschäft. Das hättest Du Dir halt vorher überlegen müssen.
Wenn sie es machen, dann ist das reine Kulanz Dir gegenüber. Aber sie müssen es nicht machen.
Sofern du etwas online kaufst, gilt nach Fernabsatzgesetz ein 14 tägiges Rückgabe- oder Umtauschrecht …
Im lokalen/örtlichen Handel ist ein Geschäft dazu nicht verpflichtet … das ist reine Kulanz des Händlers … er muss es nicht machen …
Bei den großen Elektro-Läden wie MM oder Saturn ist in der Regel - genauso wie bei Apple - auf Kulanz möglich 😉
Ein Umtausch-Anspruch besteht immer dann, wenn die Ware einen Mangel aufweist. Das ist hier aber nicht der Fall, die Ware ist mangelfrei. Vielmehr handelt es sich um einen sogenannten 'Irrtum im Motiv'. Hier besteht kein Anspruch auf Umtausch. Der Käufer ist also regelmäßig auf die Kulanz den Händlers angewiesen. Diese wird hier nicht gewährt.
Der Verkäufer handelt also rechtmäßig. Ob es klug ist, war ja nicht Inhalt Deiner Tage.
Seine Aussage "Auflage" kann man auch So Übersetzen:
Chef will nicht, das wegen Farbe Getauscht wird.
Was Er auch so machen kann, da das Gerät ja nicht Defekt ist.
Wenn wegen Farbe getauscht wird, ist das im Regelfall dann Kulanz.
Alle Umtauschaktionen ohne defektem Gerät, sind Kulanz.