Problem beim Umtauschen?

3 Antworten

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Also, damit ich das richtig verstehe: In der Verpackung, auf der stand "Langhaar", war eine "Kurzhaar".

Dann muss sie das zurücknehmen. Du bist, schon gar nicht bei einer versiegelten Verpackung, nicht verpflichtet, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen.

Philippa17 
Fragesteller
 04.04.2018, 15:38

Dachte ich auch das das so wäre

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Philippa17 
Fragesteller
 04.04.2018, 15:40

Ebenso meinte „sie sie haben Zeit sich die ja hier im Laden anzugucken „aber hätte ich sie angeguckt und das Siegel beschädigt sie mir aber nicht gefällt bestimmt kaufen müssen da öffnen der wäre zwingt zum kauft eig immer gilt

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tinalisatina  04.04.2018, 15:59
@Philippa17

Ja, und da denkst Du richtig. Im übrigen sind Siegel ja eben gerade dazu da, dass man sie nicht einfach im Laden öffnet.

Das Problem dürfte hier die Durchsetzbarkeit sein. Ich würde hier zur Abteilungsleitung/Geschäftsführung gehen.

Du kannst Dich auf § 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes berufen. Darin steht unter anderem, dass "Eigenschaften, die der Käufer ... bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann".

Und auf § 434 BGB, Absatz 1: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

In beiden Fällen: Auf der Verpackung steht was anderes als in der Verpackung drin ist.

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Wenn die falsche Ware in der Verpackung war, und diese sogar noch versiegelt war, ist das ein klarer Fall. Dann muss der Laden die Perücke Umtauschen.

Naja, da war nicht drin was draufsteht, also muss nachgebessert werden, klar.

Philippa17 
Fragesteller
 04.04.2018, 15:28

Auf die Frage krieg ich dafür eine andere dann hat sie mit NEIN geantwortet

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