Conrad Mitarbeiter nimmt ware nicht zurück?
Ich habe mir vorgestern eine Drohne und ein rc Helikopter in der Filiale gekauft.
Die Beiden sachen gefallen mir nicht und entsprachen nicht meinen erwartungen , ich kann ja schlecht die packung im Laden aufmachen
zuhause flog ca 2-3 Minuten und merkte das es totaler misst ist ! also bin ich zurück zum laden und wollte die beiden Produkte umtauschen ...
Der Mitarbeiter Sagte "Sie haben die packungen aufgemacht und damit sind die artikel gebraucht und ich kann sie nicht zurücknehmen" obwohl alles vollständig und Funktionsfähig in der Verpackung war ... Darf er das ?
7 Antworten
Im Geschäft ist es Entscheidung des jeweiligen Geschäftes, bzw. der Firma dahinter, ob sie Waren wegen nicht gefallen zurück nimmt. Anders als beim online Handel, wo es dafür ja eine gesetzliche Pflicht gibt. Jedenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Kauf.
Das nächste Mal am besten nur kaufen, wenn du wirklich Bock drauf hast. Guck dir zur Not YouTube Videos des Produktes an.
Grundsätzlich darf er das. Es müssen nur Waren zurückgenommen werden, welche per Telefon und/oder Internet bestellt, gekauft und geliefert werden.
Dennoch hätte der Mitarbeiter das kulanterweise zurücknehmen können. ich kenne nämlich Conrad-Fillialen, wo man in einem Zelt nebenan gerade solche Waren verkauft - neuwertig, aber aus- und wieder eingepackt. Also wird das sehr oft gemacht, wenn sich dafür schon ein "Sonderverkauf" lohnt.
Aber Du kannst niemanden dazu zwingen in der Filliale.
Es gibt kein Rückgaberecht im Einzelhandel. Sie können die Konditionen bestimmen. Am besten schaust du in den AGBs nach. Sollten sie sich dort verpflichtet haben sind sie daran gebunden
Ganz einfach - kein Ladenbetreiber ( oder dessen Angestellte ) müssen im Ladengeschäft erworbene - mängelfreie - Ware zurücknehmen.
Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es ausschließlich im Fernabsatz- oder beim Haustürgeschäft.
Das ist geltendes Recht.
In der Filiale hättest du nachfragen können, ein Gerät zum Ausprobieren ist dort auch normalerweise vorhanden.
Beim "Fernabsatzgeschäft" wie die Juristen sagen, hat man die Möglichkeit nicht, darum hat der Gesetzgeber für solche Geschäfte besondere Rückgaberechte eingeführt. Die gelten aber nicht für den Kauf im Laden.
Renabsatz? Autokorrektur?