Versetzung von Arbeitnehmern?
Angenommen eine Firma versetzt einen Arbeitnehmer auf eine vergleichbare Stelle in einer anderen Filiale. Gibt es hier Grenzen gesetzlich ? Oder kann die Firma Jemanden von Hamburg nach München versetzen ohne dessen Einwilligung und bei Nichterscheinen dort kündigen ? Wie ist die Gesetzeslage hier ?
5 Antworten
Versetzungen sind arbeitsrechtlich 'ne kompliziertere Nummer.
Auf der einen Seite steht das Direktionsrecht des Arbeitgebers und die in den meisten Arbeitsverträgen enthaltene Klausel, dass der Arbeitnehmer auch an einem anderen Ort für die vertragsgemäße Beschäftigung eingesetzt werden darf. Nur, wenn anstelle dieser Klausel ein genau bestimmter Arbeitsort im Vertrag festgeschrieben ist und dort auch nichts in Richtung "üblicherweise" oder so dabei steht, ist eine Versetzung absolut ausgeschlossen.
Auf der anderen Seite muss eine Versetzung aber auch für den Arbeitnehmer "zumutbar" sein. Was als zumutbar gilt, ist aber auch nirgendwo im Gesetz eindeutig definiert. Hier kommt es also auf eine Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien an - und führt somit dazu, dass schlussendlich in aller Regel ein Gericht entscheiden muss. Gerichte schauen dabei auf Faktoren wie Gehalt, tägliche Arbeitszeit und die Entfernung vom bisherigen Arbeitsort.
Sprich, wenn du wissen willst, ob eine dir angedrohte Versetzung rechtmäßig sein könnte, müsstest du schon ein paar mehr Parameter in den Raum werfen ;).
All das ergibt sich regelmäßig aus dem Arbeitsvertrag.
Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht bezüglich des Arbeitsortes, also zB Filiale im Nachbarort, andere Abteilung usw.
Bei Entfernungen über Tagespendelentfernung sind aber auch die Belange rund um solch eine Versetzung zu berücksichtigen.
"Gegen" den Willen des Beschäftigten... nun dieser hat den Vertrag unterschrieben und damit sein Placet gegeben.
Ggf wendet man sich an den Betriebsrat.
nun dieser hat den Vertrag unterschrieben und damit sein Placet gegeben.
Das ist wohl das den Ausschlag Gebende. Und muß der Arbeitgeber für die Umzugskosten Köln - Dresden aufkommen ?
Nein. Umzugskosten sind immer Privatsache, da kann man ev. steuerlich was machen oder um Kostenzuschuss bitten sowie um (vorübergehende) Stellung einer Übernachtugnsmöglichkeit, bis der Umzug organisiert wurde.
Noch eine Frage ?
Wie oft und in welchen Zeitabständen darf eine solche weiträumige Versetzung statt finden ? Ich stelle mir dies - insbesondere wenn der Versetzte Familie hat - als eine Möglichkeit vor jeden noch so "unkündbaren" zur Eigenkündigung zu motivieren ?
Auch hier stellt sich die Frage nach der arbeitsvertraglichen Regelung.
Ist von vornherein absehbar, dass so eine Versetzung für unter 1 Jahr stattfindet, würde ich eine Zweitbutze anmieten und die Familie "daheim" lassen. Kommt längerfristig billiger als ständige Umzüge.
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht Bundesweit einsetzbar kann er das sonst solltest Du nur im Tagespendelbereich ( das sind glaub ich 2 Stunden einfache fahrt) eingesetzt werden . Es kommen ja sonst erhebliche Aufwandskosten auf Dich zu wie Fahrt- und Übernachtungskosten, das ist dan ohne Einwilligung nicht zumutbar. Es sei denn der Arbeitgeber übernimmt diese Kosten.
Oder kann die Firma Jemanden von Hamburg nach München versetzen ohne dessen Einwilligung und bei Nichterscheinen dort kündigen ?
Nein - eine derartige "einfache" Versetzung wäre unverhältnismäßig - das dürfte nicht mehr im Rahmen "billigen Ermessens" liegen :
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden.
Was steht dazu im Arbeitsvertrag.
Betrifft mich nicht, ich bin Rentner. Eine gute alte Freundin von mir im UniLever-Konzern wurde über 25 Jahre lang alle 1-3 Jahre an einen anderen Standort versetzt. Sie war einverstanden, mich interessiert was wäre wenn jemand das nicht sei.