Darf mich meine Chefin einfach so versetzen?
Moin Leute, und zwar Ich arbeite in einem Einzelhandel der bisschen weiter weg von meinem Wohnort ist, hab es bewusst gewählt wegen mein Umfeld.
meine Chefin hat mich in der Filiale versetzt in dem ich wohne und wo es viel näher dran ist,
ja Vorteile sind viele aber es gibt auch Nachteile
ich kenne keinen, ich hab mich mit den Kollegen dort wie eine Familie verstanden, gearbeitet gelacht usw.
bei der neuen Filiale ab den Juni kenne ich keinen.
darf sie das einfach so ohne Begründung ?
ich bin nur in einer Filiale eingetragen in meinen Arbeitsvertrag aber da steht ich solle nur 1-2 Tage aushelfen in andere Filialen aber nie steht da komplett die Versetzung.
6 Antworten
hmmm...in einem arbeitsvertrag steht meistens drin, ob man versetzt werden kann...meistens mit km angabe! sollte dein vertrag nicht explizit, auf die bisherige arbeitsstätte, ausgelegt sein....musst du in den sauren apfel beissen!
Wie immer: Es kommt darauf an...
Steht in deinem Arbeitsvertrag explizit deine alte Filiale als Arbeitsort? Dann wäre eigentlich eine Änderungskündigung notwendig.
Ansonsten hat der Arbeitgeber einen Recht großen Spielraum bei der Anweisung eines Arbeitsortes. Dabei werden nach hM der Rechtssprechung auch größere Distanzen nicht als Versetzung gewertet, so lange deine Tätigkeit gleich bleibt.
Falls es in deiner Firma einen Betriebsrat gibt, würde ich mich an die Kollegen wenden.
Darf sie. Sie ist deine Vorgesetzte.
STOP, kommt auf den Arbeitsvertrag an - steht dort diese besagte Filiale kann die Chefin KEINE Versetzung verlangen
Was bedeutet denn "Chefin"? Ist sie deine Arbeitgeberin?
Du hast einen Arbeitsvertrag mit der Arbeitsstättenangabe, musst max. zwei Tage pro WAS in einer anderen Filiale nach Bedarf aushelfen.
Und? Wenn sie mehr von dir fordert, verstößt sie gegen den von ihr unterschriebenen Arbeitsvertrag. Rufe bei der Beratungsstelle eures zugehörigen Arbeitsgerichts an, welche Folgen das für sie und dich hat. Danach teilst du ihr das ganz sachlich mündlich - und wenn nötig - auch schriftlich mit.
Wenn du aber mitspielen willst, dann vereinbart zusammen einen neuen Passus dazu im etwas umgestalteten Arbeitsvertrag und fertig.
Sofern in deinem Arbeitsvertrag nicht diese eine Filiale als Arbeitsort steht, dann darf sie das. Aber du solltest trotzdem mal mit ihr besprechen warum sie dich dazu auserwählt hat