Reitbeteiligung: Findet ihr das gerechtfertigt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, finde ich gerechtfertigt. Allerdings solltest du dir wirklich überlegen, ob du 2,5h /3x Woche, dazu noch Pferd und Reiten auf Dauer wirklich schaffst.

Und du hast du dir sicher deinen "Stundenlohn" mal ausgerechnet...?!?! Puh...!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
StRiW  11.01.2023, 21:25

6.41 Euro

Das biete ich nicht mal Schülern an.

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eclipse15 
Fragesteller
 12.01.2023, 02:23

Ja, ich habe mir meinen "Stundenlohn" schonmal ausgerechnet.. und bin deshalb auch am Überlegen, die RB wieder zu kündigen. Über den Preis an sich (90€ für bis zu 8x reiten monatlich) kann man sich wirklich nicht beschweren, allerdings bin ich auf den Preisnachlass durch Stallarbeit angewiesen, weil ich Studentin bin. Und der "Stundenlohn" ist unverhältnismäßig, das stimmt schon. Da habe ich 2015 als Schülerin beim Ferienjob mehr verdient.

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Hjalti  12.01.2023, 07:54
@eclipse15

Finde 90€/Monat für 2x/Woche reiten auch ok und in der Range. Und klar kann man hier nicht wirklich Mindestlohn etc. zu Grunde legen, aber ist schon arg viel Zeit-/Arbeitsaufwand... wissen muss es natürlich jeder selbst.

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eclipse15 
Fragesteller
 12.01.2023, 08:58
@Hjalti

Das stimmt. Vielen Dank für deine Perspektive.

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Einen Vertrag im Fitnessstudio musst auch bezahlen, wenn Du eine Grippe hast!

Deine Arbeitsleistung wurde ja nicht erbracht, somit kann auch keine Minderung der Gebühr erfolgen.

Wobei Du ein echtes Rechengenie bist. 2,5h die Woche mal Mindestlohn plus 20 Euro. Da hat Dich die Geberin mal eben um 60 Euro hochgehandelt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut
Baroque  11.01.2023, 20:09

Das mit dem Gegenwert der Arbeit: Jemand, der es kann, macht es in der Regel in 15 bis 20 % der Zeit, d. h. die Geberin hat nicht so viel Gegenwert davon. Und Mindestlohn bei solchen Nebenjobs? Hab ich noch nicht gesehen, Anspruch darauf gibt's erst ab Volljährigkeit.

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eclipse15 
Fragesteller
 12.01.2023, 02:05

Finde den Rechengenie-Kommentar vollkommen unangebracht, aber trotzdem danke für deine Antwort. Ich kann mir sehr wohl ausrechnen, wie viel meine Arbeit mit Mindestlohn-Tarif wert wäre bzw. wie viel "Stundenlohn" ich bekomme, vielen Dank auch.

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Darüber würde ich mir nicht so viel Gedanken machen - ihr Pferd, ihre Regeln. Wenn ich das bezahlen kann, und mir was daran liegt, hier weiter zu reiten: Augen zu und durch. Wenn nicht, dann eben nicht. Wenn man anfängt zu feilschen, wird das Verhältnis getrübt, und das Hobby hört dadurch auf, Spaß zu machen. Allein, darüber nachzudenken, ob das nun „richtig“ ist oder nicht, wäre mir schon zu lästig. Da müßte man ja dann jeden Monat von neuem beginnen zu rechnen.

Schlußendlich aber: die Arbeit war dazu gedacht, einen Teil der Kosten auszugleichen. Du kannst eigentlich nicht erwarten, dass ein Pferdebesitzer dir wie ein „Arbeitgeber“ so etwas wie „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“ und „Urlaubsgeld“ zukommen läßt.

für 2 x die woche reiten sind 90 euro im monat eh schon fast ein witz.

solche angelegenheiten klärt man sowieso vor ort mit der betreffenden person.

und ja. ich finde das berechtigt von der pferdebesitzerin. wenn du nicht da bist, muss ja schliesslich wer anderes kommen. oder sie muss die tage, an denen sie eigentlich pferd-frei braucht, selber bedienen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!
Baroque  11.01.2023, 21:13

Ja. 700 Euro Haltungskosten (ohne die Kosten für Erkrankungen/Verletzungen), wenn man sein Pferd alleine 7/7 Wochentagen hat. Macht pro Wochennutzungstag 100, für 2 also 200 Euro.

Von der günstigsten Gegend, die ich kenne, weiß ich, dass man bei 400 Euro landet (realistisch gerechnet - unrealistische, die ganz vergessen, wie viele Schrauben, Besen, ... sie aus ihrer Privatkasse kaufen, sind außen vor). Davon ist 1/7 immer noch 57 Euro. 2/7 also 114 Euro.

Jeder, der weniger verlangt, gewährt bereits Nachlass.

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pony  12.01.2023, 13:54
@Baroque

woraus ich persönlich schliesse, dass es der person überhaupt nicht ums geld geht, sondern darum, dass sie an den tagen, an denen sie andere verpflichtungen hat, das pferd gut und zuverlässig versorgt weiss.

wenn sie für die tage dann beritt buchen muss, legt sie schon zu, wenn sie den vollen preis verlangt.

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Baroque  12.01.2023, 14:30
@pony

Die Versorgung buche ich ja mit dem Stallplatz. RB = ich bin sowieso nicht täglich da und gebe jemand anderem die Chance auf ein "Teilzeitpferd".

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Ihr habt vereinbart, dass du einen Teil der Kosten in Arbeit begleichst. Das hast du dann anteilig wegen Urlaub und Krankheit nicht getan. Also finde ich gerechtfertigt, dass du den (nicht geleisteten) Arbeitsanteil auch nicht abgezogen bekommst.

eclipse15 
Fragesteller
 11.01.2023, 16:31

Dafür bin ich aber auch nicht geritten bzw. konnte keine Zeit mit den Pferden verbringen. Zählt das nicht auch noch mit in die Gleichung?

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Schniddn  11.01.2023, 16:33
@eclipse15

Ich denke nicht. Dadurch hatte die Besitzerin ja nur noch zusätzlichen Aufwand, weil das Pferd ja trotzdem bewegt werden muss.

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