Private pferdehaltung bei Veterinäramt melden?

3 Antworten

JAIN.

Gewerblich muss konsequent immer gemeldet und erst genehmigt werden, erst nach der Genehmigung darf der Betrieb aufgenommen werden. Hier ist ausdrücklich §11 einzuhalten.

Für reine Privathaltungen, ist der Bebauungsplan und §35 wichtig.

Jedoch auch:

Viehverkehrsordnung die entsprechende Rechtsgrundlage. In § 26 Absatz 1 heißt es dort:

„Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln oder Laufvögel hält, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen.“

Dieses ist die Meldung Seuchenkasse Vetbehörde je nach Bundesland muss dieses bei beiden Behörden geschehen.

Unterschied gewerblich, privat der gewerbliche Halter braucht die Genehmigung um Halten zu dürfen, der private Halter kann die Haltung untersagt werden.

Sprich der eine darf erst Halten nachdem er die Erlaubnis erteilt bekommt, der Andere muss sie einstellen wenn ihm sie Untersagt wird.

Strafen können bei Verstößen beiden auferlegt werden, wenn sie nicht rechtzeitig Meldung oder nicht vollständig melden.

Bei einer Meldung kann durchaus, ein Mitarbeiter der Vet. auch eine Privathaltung inspizieren und Sach und Fachkundenachweise anfordern. Die Haltung wird halt mehr kontrolliert.