Pferde Haltung im Wohngebiet zulässig?

7 Antworten

Ich kenne mich damit zwar überhaupt nicht aus. Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, dann erkundige Dich direkt bei der Stadt/ der Gemeinde im Rathaus.

friesennarr  16.12.2019, 12:40

Auch wenn du dich nicht aus kennst, du hast es genau richtig.

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Wenn du das Pech hast, direkt neben einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet zu wohnen, musst du das eben hin nehmen.

Es gibt auch Leute, die kaufen die billigen Grundstücke in einer Einflugschneise, und beschweren sich anschließend über den Fluglärm.

Peter364 
Fragesteller
 16.12.2019, 12:26

Das Gebiet ist komplett bebaut mit Wohneinheiten. Es liegt keine landwirtschaftliche Nutzung vor. Nur ein angrenzendes Industriegebiet.

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DerHans  16.12.2019, 12:28
@Peter364

Dann liegt der Pferdestall im "Mischgebiet" Dadurch ändert sich für dich aber nichts.

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Peter364 
Fragesteller
 16.12.2019, 12:29
@DerHans

Theoretisch wäre es also am sinnvollsten die zuständigen Ämter einzuschalten um hier das Recht und die Ordnung wieder herzustellen?

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DerHans  16.12.2019, 12:33
@Peter364

Du kannst ja erst einmal beim Ordnungsamt FRAGEN, ob das in Ordnung ist.

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friesennarr  16.12.2019, 12:38
@Peter364

Das Recht und die Ordnung ist da - was willst du da herstellen. Wenn du irgendwo was kaufst, dann bist du selbst in der Pflicht herauszufinden, was das für ein Gebiet ist und wie es ausgewiesen ist.

Wie DerHans schreibt, wenn du in der Einflugsschneise baust brauchts du dich nicht zu wundern das über dir Flugzeuge fliegen und neben dir landen.

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Es kommt darauf an wie das Wohngebiet ausgewiesen ist.

Reines Wohngebiet

Mischgebiet

Industriegebiet

Landwirtschaftliches Gebiet usw.

In einem reinen Wohngebiet darf man keine Großtiere halten. In einem Mischgebiet dagegen schon. Je nach dem wo genau du wohnst kann auch ein Wohngebiet direkt an ein landwirtschaftliches Gebiet angrenzen, dann hast du schlecht gewählt beim Kauf, wenn dich die Tiere stören.

Ich wohne in einem ehemaligen Mischgebiet - nun reines Wohngebiet wo alle landwirtschaftlichen Betriebe abgewandert sind - mein Haus selbst ist ein ehemaliges Bauernhaus - auch die Stallungen sind teilweise noch da, aber umgebaut. Ich dürfte also trotdem keine Pferde hier halten.

Auch kommt noch hinzu, das wenn da schon seit vielen Jahren Großtiere gehalten wurden (ein einzelner Bauer der noch nicht aufgegben oder ausgesiedelt ist) darf natürlich auch im Wohngebiet weiterhin seine Tiere halten - das wird dann vom Rathaus speziell so genehmigt.

Waren die Pferde zuerst da?

dann muss man es hinnehmen ...

im Übrigen käme es auf die Zuoerdmnung des Gebiets an und den Bebauungsplan

Peter364 
Fragesteller
 16.12.2019, 12:52

Der B-Plan besagt Reine Wohnbebauung. Die Pferde sind schon längere Zeit hier.

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frodobeutlin100  16.12.2019, 13:07
@Peter364

Dan haben die anderen "Neuzugänge" Pech gehabt, man weiß doch wo man hinzieht .. das hat sich sicher auch im Preis ausgedrückt ...

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Peter364 
Fragesteller
 16.12.2019, 13:13
@frodobeutlin100

Klar sieht man das Vorher es geht ja um die Rechtslage und ob es machbar ist das die Pferde verschwinden. Weil Gesetze gelten für jeden Bürger.

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frodobeutlin100  16.12.2019, 13:17
@Peter364

Wenn die Pferde schon vorher da waren .. bevor die Wohnbebauung immer mehr herangerückt ist, gilt hier Bestandsschutz .. die Pferde müssen also nicht "verschwinden", man muss einfach nicht dahin ziehen, wenn es einem nicht passt, dass dort Pferde sind ...

man muss auch nicht aufs Land ziehen, um sich dan zu beschweren, dass Kühe muhen oder Kuhglocken tragen ....

im Übrigen git es keine Festsetzung "Reine Wohnbebauung" ein Blick in die Baunutzungsverordnung hilft

https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/

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Peter364 
Fragesteller
 16.12.2019, 13:26
@frodobeutlin100 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) § 4 Allgemeine Wohngebiete

(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.

(2) Zulässig sind

1.Wohngebäude,

2.die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,

3.Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1.Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

2.sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,

3.Anlagen für Verwaltungen,

4.Gartenbaubetriebe,

5.Tankstellen.

Das hier alle so mit Pferden sympathisieren... Schmutz

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Dahika  16.12.2019, 14:01
@Peter364

Ich hasse Leute, die aus der Stadt auf´s Land ziehen, und dann aber alles genauso haben wollen wie in der Stadt. Grausam, diese Typen. Ich hoffe, dass es nicht machbar ist, dass die Pferde verschwinden. Bleib einfach in der Stadt.

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Peter364 
Fragesteller
 16.12.2019, 14:45
@Dahika

Die Pferde sind in der Stadt. Nicht die Stadt im Land.

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Dahika  16.12.2019, 14:50
@Peter364

Unsinn. So wie du es beschreibst, sind sie in einem Mischgebiet. Basta.
In meinem früheren Reitstall wuchs das Dorf an den Reitstall heran, weil immer neue Häuser gebaut wurden. Ein Riesentheater mit den neuen Anwohnern: die Pferde stinken, die Pferde trampeln herum, die Pferde wiehern.

Natürlich sind sie damit nicht durchgekommen.

Solche Leute habe ich gefressen. Sollen sie doch ins Hochhaus ziehen. Dort riechen sie nur Benzin.

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frodobeutlin100  16.12.2019, 15:45
@Peter364

Selbst wenn die Festsetzung heute (!) so ist, heißt das nicht, dass die Pferde verschwinden müssen .. es gibt das Rechtsinstitut des Bestandsschutzes, dass gerade solche Einrichtungen vor der Heranwuchern der Stadt schützen soll ...

nochmal wem tiere nicht passen, sollte nicht irgendwohin ziehen wo es Tiere, die waren nämlich schon vorher da ...

man zieht doch auch nicht neben einen Schweinemastbetrieb und beschwert sich dann, dass es nach Schwein stinkt und der Betrieb verschwinden muss ...

soviel Logik sollte doch einleuchtend sein ...

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In meinem Ort gibt es eine Kutschenfahrschule. Liegt in einem Wohngebiet, hat etliche Pferde im Stall. Muss einiges an Strassen nehmen, um das Grünland zu erreichen. Kein Ärger mit dem Amt bis jetzt, nur mit dem Verkehr.

friesennarr  16.12.2019, 12:40

Wenn der schon da war, bevor das Gebiet als Wohngebiet ausgewiesen wurde, dann hat der eine Sondererlaubnis bekommen. Genau wie man niemanden enteignen kann genau so kann man niemanden zwingen seine Tierhaltung aufzugeben.

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friesennarr  16.12.2019, 13:28
@Haiyang

Dann schreib es ausfühlicher - Raum ist genug da und genug Buchstaben auch.

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Haiyang  16.12.2019, 13:34
@friesennarr

Ein Mehr an Buchstaben wird wohl nichts an der Aussage selbst ändern.

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Peter364 
Fragesteller
 16.12.2019, 13:38
@friesennarr

Pferde sind Großtiere und gehören nicht in ein Wohngebiet. Denke ihr habt da eine falsche Sicht auf die Dinge. Geht ja um das Wohl der Menschen und der Tiere. Ich geh stark davon aus das es unzulässig ist und werde mich in den nächten Tagen intensiv dafür einsetzen das hier das Recht so wie es sein soll durchgesetzt wird und die Pferde einen anderen Ort der besser passt als ein Wohngebiet umziehen.

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Haiyang  16.12.2019, 13:40
@Peter364

Die Leute von der Kutschenfahrschule nennen ihre Pferde "Haustiere". Ich habe die Richtigkeit dieser,Aussage noch nicht nachgeprüft.

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friesennarr  16.12.2019, 15:23
@Peter364

Oh, wie spießig.

Pferde die vor dir da waren haben auch ältere Rechte - man kann niemanden enteignen und man kann niemandem eine Nutzungsänderung auferlegen.

Hättest halt da nicht kaufen dürfen.

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friesennarr  16.12.2019, 15:26
@Haiyang

Pferde fallen unter die Haustiere aber in der Verordnung unter Nutztiere und Großtiere, die in einem reinen Wohngebiet nur dann gehalten werden dürfen, wenn es besonders genehmigt wurde oder wie gesagt, wenn sie schon vorher da waren, dann werden aber die Rathausbeschäftigten sicherlich keine Nutzungsänderung für einen schon bestehenden Bestand aussprechen.

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Baroque  18.12.2019, 21:09
@friesennarr

Peter364 erinnert mich an den Autohändler, der aus München neben die Kuhweide gezogen ist und sich jetzt wundert, dass da Kühe sind. Oder den, der am Tegernsee über die Bäckerei zieht und sich über Backgeruch wundert.

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