Ordnungsamt strafe Hund?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, also warum er genau dich anspricht hast du ja grade selber ausführlich geschildert. Die Situation ist nunmal sehr gefährlich. Einmal für andere Hunde aber auch bzgl. Verkehr. Woher will man wissen, dass er das nicht auch auf einer viel befahrenen Straße macht. Zudem (das ist natürlich nur meine persönliche Meinung) halte ich es für nicht angemessen einen Hund zu haben, den ich nicht halten/kontrollieren kann. Das muss ich auch in Überraschungsmomenten können. Ich finde es genauso völlig unverständlich wenn Hundehalter ihre Kinder mit einem großen Hund spazieren gehen lassen. Im Zweifel geht dann nämlich der Hund mit dem Kind spazieren und wenn’s blöd läuft mitten vors Auto. Dass andere Hunde viel schlimmer sind und es bei deinem das erste mal war glaub ich sofort. Aber das ändert nun mal nichts daran dass diese Situation nicht hätte passieren dürfen. Wenn ein Dieb sagt der Mörder ist doch viel Krimineller als ich ändert das nichts daran dass der Dieb trotzdem kriminell war. So ist das auch mit deinem Hund. Andere sind schlimmer, ja, aber das macht es halt nicht besser. Und Pubertät etc. ändert da auch nichts dran, weder beim Menschen noch beim Hund.
Mach dir da aber nicht zu viele Gedanken. Ich denke da wird vielleicht ein Bußgeldbescheid kommen und damit ist das erledigt. Achte einfach in Zukunft noch ein bisschen mehr drauf und erziehe ihn weiter, da bin ich optimistisch, dass ihr das schafft. Lass dich nicht zu sehr von einem solchen Ereignis runterziehen.
Ich wünsche dir und deinem Hund für die Zukunft alles Gute

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Aqualover 
Fragesteller
 19.01.2023, 19:42

Danke,

ich bin zwar erst 15 aber nicht irgendwie 8 oder so und habe ihn sonst ganz gut unter Kontrolle. Bin halt krank und schwach zurzeit. Ja es war nicht schlau trotzdem zu gehen aber ist jetzt passiert. Danke

lg

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Du scheinst deinen Hund leider weder ordnungsgemäß erzogen zu haben, noch bist du in der Lage, den Hund sicher zu führen. Da zählt auch keine Krankheit - wenn du so krank bist, dass du den Hund nicht halten kannst, darfst du mit ihm auch nicht rausgehen.

Der Hund ist einfach über die Straße gelaufen - schon das alleine ist eine üble Verkehrsgefährdung, die durchaus einen Verkehrsunfall zur Folge hätte haben können. Das kein Auto kam - war einfach Glück.

Auf andere Hunde zuzurennen geht ebenfalls nicht - dessen Führer hätte auch zu Fall kommen können.

Und, wie oben geschrieben, du hattest deinen Hund überhaupt nicht unter Kontrolle - auch das eine Ordnungswidrigkeit.

Ja, es ist eben oft so, dass nicht jede Ordnungswidrigkeit geahndet wird - und es nur manche trifft. Zahlreiche Autos parken täglich falsch - nur ein geringer Teil bekommt einen Strafzettel, zahlreiche Autofahrer fahren täglich zu schnell, geblitzt werden jeden Tag nur wenige .... so ist das halt.

Bitte schau zu, dass du deinen Hund erzogen bekommst - auch die Pubertät ist nur eine Ausrede. Ein Hund, der nicht sicher gehorcht, hat an einer Schleppleine nichts zu suchen (außer vllt. am freien Feld). Die Grundkommandos - also ruhig neben dir laufen mit lockerer Leine - müssten deinem Hund längst geläufig sein. Also unbedingt daran arbeiten. Und bitte überprüfe einmal deine Erziehungsmethoden - bestrafen und schimpfen bringt überhaupt nichts!!

Fällt der Hund mehrfach unangenehm auf, kann er dir tatsächlich weggenommen werden.

Aqualover 
Fragesteller
 19.01.2023, 20:28

Was denn sonst, belohnen? Und natürlich ist es wegen der Pubertät schwieriger, er testet seine Grenzen aus.

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Virgilia  19.01.2023, 22:41
@Aqualover

Ganz einfach: Gewünschtes Verhalten belohnen, unerwünschtes ignorieren oder in gewünschte Bahnen lenken. Wenn du so spät schimpfst, verknüpft dein Hund das schon lange nicht mehr mit seiner Handlung. Das anzunehmen ist eine Form der Vermenschlichung. Ein Abbruchkommando sollte in dem Alter bereits aufgebaut sein.

Ja, pubertierende Hunde testen oft ihre Grenzen aus, trotzdem muss man sie als Halter unter Kontrolle halten. Sie ist keine Ausrede für Erziehungsfehler oder fahrlässiges Handeln.

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Galgoliebe  20.01.2023, 10:23
@Virgilia

Danke - das erspart mir die Schreiberei. Wirklich schade, dass viele Hundehalter scheinbar immer noch Strafen und Schimpfen mit "Erziehung" gleichsetzen.

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Galgoliebe  20.01.2023, 10:26
@Aqualover

Dass Hunde durch positive positiver Verstärkung erzogen und für richtiges Verhalten belohnt werden - sollte doch mittlerweile in den köpfen der Hundehalter angekommen sein. Aber wahrscheinlich macht das viel zu viel Arbeit, denn dann müsste man sich ja so richtig mit dem Hund auseinandersetzen und viel Zeit und Geduld investieren. Das ist schimpfen und strafen sicher viel einfacher.

Eines noch: "Pubertät" ist einfach nur eine Ausrede für die Unfähigkeit, einen Hund zu erziehen. Denn genau dann, wenn es Probleme gibt, kann ja Erziehung erst ansetzen.

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Warum spricht der ausgerechnet mich an.

Weil du deinen Hund nicht unter Kontrolle hattest und weit schlimmeres hätte passieren können. Wer weiß, was ihr sonst noch so anstellt.

Ich finde es auch unmöglich wenn Hunde unkontrolliert auf meinen zurennen. Wenn er in Panik gerät, ist ein Genickbruch nicht unwahrscheinlich. Es geht hier nicht um "...aber andere...", es geht darum, dass du nunmal das Pech hattest an jemanden zu geraten, der solche Gefahrensituationen eben nicht so locker sieht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter
Kartoff3lbaum  19.01.2023, 16:59

"Wer weiß, was ihr sonst noch so anstellt."

Es ist wirklich sehr unfair aufgrund eines Vorfalls direkt darauf zu schließen das er seinen Hund nicht erziehen könnte.

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Jekanadar  19.01.2023, 18:24
@Kartoff3lbaum

Wenn man sich die Frage mal in Ruhe anschaut und etwas zwischen den Zeilen liest, liegt die Vermutung ziemlich nah.

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Warum? Weil du dein Hund nicht unter Kontrolle hast. Deswegen hat er dich angesprochen. Bald bekommst du wahrscheinlich Post.

Die entscheidene Frage bei der Beurteilung des Sachverhalts ist, ob du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast oder nicht. Das hängt erstmal davon ab, aus welchem Bundesland du kommst und welche Rechtsgrundlagen anzuwenden sind. Ich komme aus NRW, hier gilt das Landeshundegesetz NRW. Nach § 2 Abs. 1 des LHundG sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Meine Einschätzung: Da sich dein Hund losreißen konnte und offenbar auch keinen Maulkorb getragen hat, bestand durchaus die Gefahr, dass dein Hund den anderen Hund oder dessen Besitzer durch Bisse hätte verletzen können – auch, wenn es schlussendlich nicht dazu gekommen ist.

Nicht ganz uninteressant ist noch die Personalienfeststellung des Ordnungsamtsmitarbeiters. Wie hast du dich davon überzeugt, dass er wirklich Beschäftigter des Ordnungsamtes ist? Dienstausweis? Uniform? Foliertes/beschriftetes Fahrzeug? Mal angenommen, er hat dich getäuscht und war gar kein Beschäftigter des Ordnungsamtes, hätte er deine Personalien auch nicht feststellen dürfen. Es wäre entsprechend sogar zu prüfen, ob er sich wegen Amtsanmaßung strafbar gemacht hat.

Vorausgesetzt, der Mann war wirklich vom Ordnungsamt, ist es sein gutes Recht gewesen, deine Personalien wegen einer Ordnungswidrigkeit festzustellen. In dem Fall wirst du vermutlich per Post eine Anhörung bekommen, in der du dich zur Sache äußern kannst. In Anbetracht der Tatsache, dass im Falle des Falles nur ein geringes Bußgeld auf dich zukommen würde, lohnt es sich vermutlich kaum, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Hier kannst du nur selbst versuchen, durch gute Argumente ein Bußgeld abzuwenden (krank, kraftlos, überraschende Situation, nicht vorhersehbar, etc.). Vielleicht klappt es, vielleicht auch nicht.