Kann ich wegen meinem "lebhaften" Hund angezeigt werden?

23 Antworten

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Wenn Leinenpflicht herrscht, kann sie dich wohl anzeigen, wenn sie es drauf anlegt. Allerdings stelle ich mich ganz auf deine Seite: Mein Hund ist auch noch relativ jung und sehr, sehr verspielt. Er ist zwar klein, aber er spielt am Liebsten mit den großen Hunden, lässt sich von drei Schäferhunden ein bisschen umherjagen und wedelt sofort mit dem Schwanz, wenn er irgendwen sieht. Ich habe das Gefühl, dass es bei deinem Goldie ähnlich ist.

Meinen Hund würde ich niemals müde kriegen, wenn ich ihn ständig an der Leine lassen würde, auch nicht, wenn ich ihn an die Schleppleine machen würde. Hunde dürfen zwar eigentlich nicht so übermäßig weit weglaufen, aber wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, würde eine Schleppleine sich andauernd verhaken, und außerdem klappt es so ganz gut: Ich fahre mit einem gleichmäßigen Tempo und er läuft entweder hinter oder vor mir her. Und mein Hund hört auch nicht perfekt, wenn ich ihn rufe. Wenn ich tolle Leckerlies dabei habe, dann steht er sofort neben mir. Aber er ist super neugierig und auch etwas verzogen, das gebe ich zu. Trotzdem würde ich ihn nicht ununterbrochen an der Leine führen, wenn mich jemand wie deine Mops-Dame darauf angesprochen hätte, dass sie Angst um ihre Hunde hat. Ich weiß nicht, in was für einer Gegend du wohnst - ich habe kilometerweit Feldwege vor der Tür, deshalb ist es da mit Leinenpflicht nicht so genau. Man kann das alles sehr gut überblicken und sieht es, wenn Fußgänger kommen, dann mache ich meinen Hund immer an die Leine. Aber mir kommen eigentlich ausschließlich Hundehalter mit unangeleinten Hunden entgegen...

Ich würde dir empfehlen, deinen Hund bei unüberschaubaren Wegen an die Leine zu nehmen, sollte die liebe Mops-Dame euch nochmal begegnen. Aber sonst würde ich ihn wie du frei laufen lassen, oder eben eine Schleppleine dran und ihn dann laufen lassen. Da hast du wenigstens noch ein bisschen Kontrolle und er kann laufen ;-)

Generell ist die Leinenpflicht in den einzelnen Bundesländern zu den verschieden Jahreszeitebn unterschiedlich geregelt. Sobald Du Dich mit Deinem Hund im Stadtgebiet, in Parks, in der Innenstadt, in Fussgängerzonen und anderen Plätzen bewegst, miuss Dein Hund angeleint sein, da Du Passanten und Fahrradfahrern, Erwachsenen und Kindern, sowie Personen begegnest, von denen Du nicht weisst, wie sie auf Hunde reagieren.

In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass Du Dich mit Deinem Hund außerhalb der Stadt im freien Feld bewegst und der Hiund da unangeleint laufen sollte, um sein Gebiet zu kontrolliern, zu markieren und sich zu lösen. Es ist gut, wenn Du, wie Du es bereits getan hast, Deinen Hund, wenn Du die Möpse rechtzeitig siehst, anzuleinen. Doch wenn der Hund nicht angeleint ist und andere Hunde und Menschen nicht attakiert, kann man Dich nicht anzeigen, da Du Deinen Hund unter Kontrolle hast und er keinen Schaden verursacht hat.

Wenn die Dame zum Ordnungsamt geht, kann sie das ruhig tun. Dort wird man sie fragen, welchen Schaden sie zu melden hat und da kein Schaden vorliegt, wird man ihr die notwendigen Hinweise hierzu erteilen.

Als verantwortungsbewusste und artgerechte Hundehalter sollten wir uns nicht von solchen Leuten und Beiträgen beeinflussen lassen. Bei uns in Niedersachsen ist vom 01.04. bis 30.06. (Brut-und Setzzeit) Anleinpflicht. Dies ist auch dringend notwendig, da viele Hundehalter ihre Tiere nicht ausgebildet und unter Kontrolle haben. Ich lasse unseren Hund auch in dieser Zeit unangeleint laufen, bin mir aber bewusst, dass ich dafür die Verantwortung trage. Jagdhundbesitzer verhalten sich auch so. Ich kenne hier die Jäger und Förster sehr gut und wir sind alle froh, dass es so gute Hunde gibt, an den wir alle Freude haben.

Sie hätte dir eine knallen sollen. Vielleicht hätte das gewirkt. Es gibt Leinenpflicht. Was machst du, wenn die Frau hinfällt vor Schreck und sich dabei verletzt? Was wenn dein Hund einen Verkehrsteilnehmer erschreckt und es zu einem Unfall kommt? Ich hoffe du bist gut bei Kasse. Ja, sie kann dich anzeigen.

Meiner Meinung nach sollte es generell einen Hundeführerschein geben. Deinem Hund kann man keinen Vorwurf machen - aber du bist anscheinend unfähig einen Hund zu handeln.

Ja, ich habe diese Erfahrung auch schon gemacht: "der will nur spielen" als eine Riesendogge auf mich zugerast kam und mir die Klamotten von oben bis unten versaute.

SCHORSCHILI 
Fragesteller
 30.10.2011, 18:02

Also bitte! Keine Gewalt. Hilft glaub eh nur, den Hund einschläfern zu lassen, besser ist das!!!

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gs1206  30.10.2011, 18:23
@SCHORSCHILI

Warum sollte der Hund für den Besitzer den Kopf hinhalten müssen ?

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Mardl  30.10.2011, 18:36
@gs1206

Heult nicht rum!!! Ihr wisst doch überhaupt nicht ob es im WALD war!!! Dort gibt es nämlich keine Leinenpflicht!

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Izusa  30.10.2011, 18:42
@Mardl

was ist denn hier los???

  1. Zuerst kannst Du @gs1206 nicht wahllos auf Menschen einschlagen und

  2. herrscht Gott sei Dank nicht überall Leinenpflicht.

  3. da überhaupt nicht`s passiert ist, wird es zu keiner Anzeige kommen.

@DH Mardl

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Geochelone  30.10.2011, 20:38

An gs1206: Vielleicht hätte sie das wirklich machen sollen, denn dann hätte sie eine ANzeige bekommen ! In den meisten Städten gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Also hat der Fragende nichts falsch gemacht. Ich erlebe es auch dauernd, dass Frauen mit Mini-Hunden keine Ahnung vom Verhalten dieser Tiere haben und völlig hysterisch reagieren....

Und als du von der Dogge beschmutzt wurdest, wollte die doch tatsächlich nur spielen, oder ? Denn anderenfalls könntest du jetzt nicht mehr schreiben. Also mach nicht so einen Wind wegen ein paar Schmutzflecken, für die die Versicherung aufkommt.

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gs1206  30.10.2011, 21:33
@Geochelone

so vorhanden - war aber nicht

es geht nicht um eine schmutzige Klamotte sondern um die Angst, die ein Betroffener aussteht

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nicht wegen deinem lebhaften hund -sondern, weil du einen hund freilaufen laesst -der nicht dir nicht immer aufs wort gehorcht kannst du probleme bekommen...

gehorchen kannst du ueben -auf dem hunde platz etc aber nicht so ,dass andere hunde oder menschen unter deiner unfaehigkeit deinen hund zu kontrollieren leiden muessen.

da fehlt es dir wohl auch an der noetigen einstellung.."kam es dazu, wie es kommen muss.." weil, wenn du weisst, dass dein hund manchmal zu "lebhaft ist" also zu ungehorsam...kannst du ihn auch nicht feilaufen lassen -es kann zu unfaellen mit radfahrern ,autos etc kommen oder wenn er einem wildtier nachjagd, kann er vom jaeger erschossen werden.

ob das ordnungsamt da taetig wird, haengt davon ab -wo sich der vorfall ereignet hat -wenn leinenzwang besteht, gilt das auch fuer dich. es koennte ein bussgeld verhaengt werden...

Es ist doch nichts geschehen. Nur in der Stadt oder auf Gehwegen solltest du den Hund an die Leine nehmen. Soll sie dich doch anzeigen.