annaanna am 26.05.2008 um 11:40 Uhr
habt ihr tipps oder seiten wo ich echte urteile nachlesen kann ?Oder wo steht wann das ordnungsamt einem den hund wegnimmt? mein größerer hund hat einen kleineren plötzlich genommen und totgeschüttelt, anfangs waren sie am spielen und wir konnten nicht rechtzeitig dazwischengehen!bitte nur ernstgemeinte antworten und keine vorwürfe etc.ich möchte nun wissen was normal passiert wenn es dem oamt oder der stadt usw. gemeldet wird- und kann ich darüber irgendwo was nachlesen habe bei google nur abweichende ähnliche einzelfälle gefunden, nichts generelles leider:( danke im voraus, bin echt fertig grade.

Sch.... Das ist richtig blöde gelaufen! Mein Rat: Wende Dich an ein spezielles Hundeforum. Dogforum hat z.B. eine extra Rubrik "Verordnungen und Rechtliches", dort kannst Du nach Anmeldung Dein Problem vorstellen. Evtl. weiß dort schneller jemand etwas genaues. http://www.dogforum.de/forum81.html
Gefasst machen solltest Du Dich in jedem Fall darauf, dass Du einen Wesenstest mit Deinem Hund machen musst und dass Du die Auflage Leinen- und Maulkorbzwang bekommst.

Was hast du denn für einen Hund? Wenn es ein Kampfhund oder z.B. ein Rottweilermix ist kann es schon schwierig werden. Ein genaues Urteil kenne ich dazu auch nicht. Aber hat der Besitzer des anderen Hundes dich angezeigt? Normal ist das zwar nicht, dass ein Hund einen anderen plötzlich totschüttelt ohne dass etwas vorgefallen ist, aber es sind nun mal Tiere, da reicht manchmal ein kleiner Auslöser. Wie klein war den der andere Hund, vielleicht ist das Ganze ja tatsächlich im Spiel passiert. Wie hat sich dein Hund verhalten als es passiert ist. Im Zweifel sprich doch mal mit deinem Tierarzt, der hat vielleicht Erfahung mit ähnlichen Situationen. Hast du eine Hundehalter Haftpflicht? Auch das ist bestimmt hilfreich, so kannst du dem anderen Hundebesitzer (so bös das erstmal auch klingt) den "Schaden" ersetzen. Kopf hoch so schnell wird einem ein Haustier nicht weg genommen.
annaanna am 26. Mai 2008 12:36 ja es war ein dobermann mix der andere ein malteser haftpflicht habe ich, aber und der halter droht mit ner anzeige wenn ich nicht den hund abgebe sagt er, und das ordnungsamt würde auch jetzt bals dafür sorgen dass es passiert... oft nur laut gebrüllte einschüchterungen, ich weiss aber wo kann ich mich kundig machen bezüglich der urteile? tierarzt wusste nichts echt weiterbringendes da er den anderen hund hätte sehen müssen... :(
kleinerPuck am 26. Mai 2008 13:03 Je nachdem wo du wohnst, fällt dein Hund in die Kategorie "Kampfhund". Dobermann-Mischlinge sind jedoch nur Klasse 2, damit kann die Unbedenklichkeit durch einen Wesenstest bescheinigt werden. Bitte deine Tierarzt dir eine Amtsarzt zu empfehlen, und bereite dich mit deinem Hund auf die Prüfung vor. Im Nezt findest du viele Informationen zum Wesentest. Lass den Test aber auf keinem Fall von deinem Tierarzt machen, es kann sonst sein, dass dein Hund ihm dannach nicht mehr vertraut. Auch wenn dich der Besitzer des anderen Hundes anzeigt, heißt das nicht, dass du deinen Hund abgeben musst. Da wird genau geschaut, ob der Hund z.B. vorher schon agressiv war, es also schon Beschwerden gab. Auch wird geprüft, wie der Hund gehalten wird und wie du mit ihm umgehst. Wenn dein Hund ansonsten ruhig und friedlich ist, eiigermaen gehorsam und gut gepflegt, dürfte nichts passieren. Aber sicherheitshalber solltest du deinen Hund in nächster Zeit gut beobachten, manchmal verändern sich Hunde vom Wesen her, wenn sie z.B. eine negative Erfahrung gemacht haben (die musst du noch nicht mal bemerkt haben) oder krank sind. Ich hatte einmal einen Hund der hatte einen Schaden an der Milz und ist dann sehr plötzlich agresiv geworden, ohne dass wir vorher Anzeichen bemerkt hatten, dass er krank war. Ich wünsche dir viel Glück. Toi Toi Toi

Nein, nicht so ohne Weiteres. Das Amt wird sich erst mal beide Seiten anhören, wie das nun genau passiert ist und den Hund begutachten, wie er generell drauf ist. Solche Dinge passieren leider immer mal wieder. Man kann den Hunden ja nicht in die Köpfe schauen, was sie gerade ärgert oder zu sowas bringt und nicht jeder Hund, der sowas macht, ist gleich als unverträglich einzustufen.

Das kommt auf das Bundesland an. Prinzipiell ist es durchaus möglich, wenn der Halter zum Führen eines Hundes für ungeeignet erklärt wird. Im Konfliktfall wird sich der beschuldigte Hund samt Herrchen einer Prüfung unterziehen müssen, ob man sie beide auf die Menschheit loslassen kann. Läuft alles bestens, gibt es eine Absolution, ansonsten gibt es Sanktinen von Maulkorbpflicht über Leinezwang, Hundesentzug bis zum Haltungsverbot oder Einschläferung des bösartigen Hundes.
annaanna am 26. Mai 2008 12:38 kampfhundmix nrw

Da Hunde ja "nur Sachen" sind, wirst du wahrscheinlich nur zu den Kosten für den Hund verdonnert. Das hängt wohl sehr vom Hundehalter (des toten Hundes) ab. Ehrlich gesagt würde ich an seiner Stelle dem Amt die Hölle heiß machen, dass dein Hund Leinen- und Maulkorbzwang bekommt, bis du und dein Hund die Eignung nachgewiesen haben. Ich spreche aus Erfahrung, da mein Dackel von einem Pitbull totgebissen wurde, nur weil er auf demselben Weg lief. Du hast darum gebeten keine Vorwürfe zu hören, aber mich betrifft es, dass du nicht nachfragst, was du mit deinem Hund tun musst, wieso sowas passiert. Ich kann dir sagen, dass es ein traumatisches Erlebnis ist zuzusehen, wie der eigene Hund totgeschüttelt wird und man trotz ständigem Einschlagen und Eintreten auf den Hund hilflos ist. Deshalb würde ich den Schritt nach vorne und zum Hundeeinzeltraining gehen, damit das Ordnungsamt sieht, dass du bemüht bist, dass sowas nicht noch einmal vorkommt. Sorry, ich habe versucht es möglich wenig emotional zu schreiben.
annaanna am 26. Mai 2008 12:38 da beideanfangs gespielt haben meinte die halterin des malteser ruhig ableinen, zwang hat er sowieso...
heligirl am 26. Mai 2008 12:49 Hm, das macht es natürlich schwierig, wenn sie es selbst gesagt hat. Letztendlich bist du aber natürlich trotzdem die Halterin und damit verantwortlich. Wie hat sie denn überhaupt reagiert? Dir bzw. dem Hund passiert ja sowieso nur etwas, wenn sie dich beim Ordnungsamt meldet. Ist echt ein schwieriges Thema, denn die Versicherung zahlt generell nur den Sachschaden. Wenn die Malteser-Besitzern mitspielt und es keine anderen Zeugen gibt, würde ich vorsichtshalber unerwähntlassen, dass deiner ohne Leine war.
annaanna am 26. Mai 2008 13:04 ja damit die versicherung zahlt, klar- nur wie verfährt das oamt weiter? oder weisst du ggf. man muss den hund abgeben, darf man selber adäquate stellen für ihn suchen oder kommt ins tierheim, woher nimmst du dein wissen, kennst du nen paar site-tipps? mfg
heligirl am 26. Mai 2008 13:30 Hat sie es denn überhaupt dem Amt gemeldet? Das tut ja nicht automatisch der Tierarzt oder so. Mein "Wissen" nehme ich nur aus dem eigenen Vorfall, weil ich mich damals damit beschäftigt habe (kann sich aber natürlich immer geändert haben). Ich würde wiefolgt vorgehen, bevor du dich wahnsinnig machst: 1.) Kläre, ob sie es meldet oder sogar schon gemeldet hat. 2.) Ruf beim Ordnungsamt an und erkundige dich dort. Das kannst du ja evtl. unter anderem Namen machen oder ihn gar nicht nennen, wenn du dich dann wohler fühlst . Vielleicht kommt der Hund, wenn er gemeldet wird, mit einem Eignungstest und Maulkorb davon, denn es handelt sich eben "nur" um eine Sache und kein Kind. Ruf die an, die es entscheiden. Zeigt doch nur dein Bemühen um die Sache.
Im Grunde nicht..was ist es den für ein hund den du hast? Vielleicht solltest du dich zuerst mit dem Ordnungsamt in Vefbindung setzen und die sache schildern. Falls es doch so weit kommen sollte das der Hund weg soll, kann man sich an das Tierschutzverein wenden.
annaanna am 26. Mai 2008 12:36 kampfhundmix

Ist dein Hund ein Kampfhund?
Baiana am 26. Mai 2008 11:47 Was ist denn ein Kampfhund? Wenn der Hund in dem Bundesland auf der Liste steht - also ein "Listenhund" ist, dann gibt es besondere Auflagen. Aber auch Bordeauxdoggen oder Hunde die größer als 60 cm sind oder oder oder stehen teilweise auf den Listen, und das hat nichts mit "Kampfhund" zu tun!!!
annaanna am 26. Mai 2008 12:36 kampfhundmix dobermann stafford schäfermix
Wenn da ein Stafford mit drin ist, könnte das mehr Ärger geben. Nach meiner Erfahrung..

na ich denke mal gleich den Hund weggenommen bekommen wirst Du wohl nicht, allerdings wirst Du wohl mit einigem Ärger und Schwierigkeiten zu rechnen haben.... Und es kommt noch darauf an welcher Rasse Dein Hund angehört....
annaanna am 26. Mai 2008 12:36 kampfhundmix
Joshua W..... am 26. Mai 2008 12:52 oh oh, das hört sich aber alles andere als gut an, da hast Du ganz derbe Deine Aufsichtspflicht verletzt.Wenn Du offziell befugt bist einen solchen Hund zu halten, eine Genehmigung hast und es der erste Zwischenfall mit Deinem Hund gewesen ist, könntest Du mit einer Geldstrafe, eventuellen Verwarnung und mit verschärften Auflagen noch mal davon kommen.....
annaanna am 26. Mai 2008 13:02 ok, es ist definitiv der erste vorfall, aber was passiert denn mit dem oamt?kommen die vorbei, müssen wir vorbei kommen und bekommt man ggf. eine frist den hund irgendwo gerecht unterzubringen, oder regeln die das mit einem tierheim? Kennst du seites mir urteilen dazu evtl.? aber danke :))))
Joshua W..... am 26. Mai 2008 13:14 nein Seiten bzw. Urteile kenne ich nicht, ich kann nur aus der Praxis erzählen da ich viele Jahre im Tierheim tätig war und wir immer wieder mit solchen Sachen konfrontiert worden sind. Das hört sich so an als würdest Du mit einer Beschlagnahme rechnen, hast Du keine Genehmigung, dann sieht es allerdings sehr schlecht aus, können wir das Gespräch nicht wo anders fortsetzen....
Erst mal finde ich es gut, dass du im Vorfeld schon vorgesorgt hast und eine entsprechende Versicherung hast. Ich würde dir empfehlen, rede noch mal mit deiner Hundehalterhaftpflichtversicherung. Die Versicherungen haben spezielle Anwälte und sicher auch die passende Hilfe für dich.
Laut Gesetz muss ein Hund, der einen Menschen oder einen Artgenossen schwer verletzt hat zum Wesenstest. Das ist nicht gerade Billig und wenn man Pech hat nicht nur einmal. Besser ist es dann einen Hundeführerschein zu machen. Das ist auf Dauer billiger. So kannst du immer sagen, dass du deinen Hund im Griff hast und der andere Hundehalter muss dann beweisen, dass sein Hund gehorcht. Sprich zum Wesenstest. Was dir passiert ist, kann immer mal vor kommen. Denn uns Menschen entgehen die klitze kleinen Vorboten solcher Auseinandersetzungen.
Super Antwort! DH!
Nicht wirklich, da ich die Frage nicht beantworten kann - sondern auch nur weiß, WO ich sie am geschicktesten stellen würde, weil dort mit Sicherheit (und das weiß ich), gute und schnelle Antworten kommen.
Gute Links sind viel wert, Baiana!
@Baiana
Und das "gewußt WO" ist oft schon die halbe Miete, wie man bei uns sagt!
DH