Hund beißt Hund Ordnungsamt?
Hallo
mein Hund wurde jetzt dreimal von den Nachbars Hund gebissen. Jetzt überlege ich zum Ordnungsamt zu gehn und Anzeige zu erstatten. Jetzt zu meiner Frage es ist jedes mal bei uns auf dem Hof passiert und beide Hunde waren frei. Also bei uns ist die Trennung eigentlich nur so ne Türe und jedes Mal wenn die Gelegenheit da war kam denen ihr Hund und hat ohne jede Vorwarnung direkt auf meinen ein gebissen. So kann man unter diesen Umständen zum Ordnungsamt oder eher nicht?
Lg
7 Antworten
Jetzt zu meiner Frage es ist jedes mal bei uns auf dem Hof passiert und beide Hunde waren frei.
Das musst Du mal genauer erklären.
Ist der fremde Hund dann auf Euren Hof gelaufen?
Nutzt Ihr den Hof mit dem Nachbarn gemeinsam?
Warum lasst ihr die Tür nicht zu?
Für mich liest sich das wie zwei freilaufende Hunde auf Privatgelände und deren unfähige Besitzer haben die Hunde nicht im Griff.
Und damit hat das Ordnungsamt erstmal eigentlich gar nichts zu tun.
Hi,
Ich denke das die leichteste, zielführendste Massnahme ein Anruf beim Vermieter wäre und ihm zu bitten daß man da ein vernünftigen Zaun hinbaut der nicht so leicht Überwindbar ist, da eben beide Hunde haben und beide auf das Recht bestehen den Hund im Garten laufen zu lassen. Parallel dazu könnte man evtl mit den Nachbarn Mal reden ob man sich irgendwie arrangieren kann evtl feste Zeiten abspricht oder zusammen Mal auf neutralen Boden mit beiden Hunden übt so das sich nicht mehr killen wollen.
Da ich kaum die Situation richtig einschätzen kann, kann ich weder zum Amt noch dagegen raten. Nicht immer ist der angreifende Hund wirklich schuldig und nicht immer haben Aggressionen mit den Revier zu tun. Ich denke das da näher dran bist, wenn du das Gefühl hast das der hund für seine Umwelt eine ernste Gefahr darstellt weil alles lebende angreift so geh lieber zum Amt 😉
Sicher kann man das. Der Nachbarshund (richtige Schreibweise) ist unbeaufsichtigt frei herumgelaufen. Allein das ist schon nicht okay. Wenn er aber dann auch noch andere Hunde beißt ....... Die Besitzer haben eindeutig die Aufsichtspflicht verletzt.
Euer Hund ist zwar auch frei herumgelaufen, aber auf eurem Grundstück.
Zunächst mal solltest du das Grundstück so sichern, daß der Nachbarshund nicht mehr zu euch rein kann.
Zusätzlich den Nachbarn schriftlich darauf hinweisen, daß er seinen Hund nicht unbeaufsichtigt laufen lassen soll. Hattest du Tierarztkosten? Die kannst du ja auch mal an ihn weiterreichen.
Also bei uns ist die Trennung eigentlich nur so ne Türe
Wenn es Eure Türe ist, dann seid Ihr selbst in der Verantwortung, diese auch geschlossen zu halten. Da hat das Ordnungsamt nichts mit zu tun.
ebend habe ich das auch geschrieben ich würde dich sogar wegen Unterstellung klagen