Mein Hund hat den Pizzaboten gebissen Anzeige von ihm wurde gestellt was nun?
kurz zur Vorgeschichte..!
Wir haben ein haus wo ein großer Hof dran ist das ganze gelände ist mit hohen Mauern und einem hohen Tor verschlossen am Tor hängen 2 Schilder mit Bild und Warnung
Nun zum Tathergang wir hatten Abend bestellt gehabt und der Hund lief auf dem Hof rum ich hatte ihn 2 mal laut gerufen gehabt keine Minute später steht der Pizzabote auf meinem Grundstück der Hund hat ihn ins Bein gebissen (Am Tor hängt die Klingel)
Jetzt hat die Person eine Anzeige gemacht was wird nun passieren bin ratlos war das erste mal das der Hund das gemacht hat.
Wir haben einen Beagle:(
10 Antworten
Hallo.
Ich bin kein Jurist und erteile keinen Juristischen Rat - aber ich habe mal Pakete ausgeliefert, weshalb ich mich mit der Hundefrage vor einiger Zeit befasst hatte.
So, wie ich das einschätze, bist Du verantwortlich und haftbar, wenn dein Hund jemanden beißt. Ich befürchte Du hast eine fahrlässige Körperverletzung begangen. Vor allem, da es ein Kinderspiel ist dir nachzuweisen, dass Du zum Tatzeitpunkt wusstest, dass dein Hund gefährlich ist (Du hast ja Schilder an der Tür). Dennoch hast Du nicht verhindert, dass dein Hund jemanden angreift.
Pizzaboten, Paketboten und andere Lieferanten gehen in der Regel bis zur ersten Verschlossenen Tür.
Ich wäre zwar niemals irgendwo reingegangen, wo etwas vom bissigen Hunden steht, aber wenn die Tür nicht verschlossen ist kann der Lieferant (da Du ja etwas bestellt hast) rein rechtlich davon ausgehen, dass ihr mit dem Betreten des Grundstückes einverstanden seid. Als Du das Einverständnis widerrufen hast und ihn aufgefordert hast das Grundstück zu verlassen, ist er ja wieder Richtung Tür gegangen. Bei ihm liegt, wie ich das sehe, kein Fehlverhalten vor - bestenfalls Leichtsinn.
Für Schäden, die von Haustieren ausgehen sind die Besitzer haftbar ("Gefährdungshaftung"). Besonders wenn dein Hund nicht auf dich hört, wenn Du ihn zurückpfeifst, läuft da irgendwas falsch.
Das beste, was ihr machen könnt ist zu versuchen mit dem Pizzaboten privat Kontakt auf zu nehmen, euch bei ihm zu entschuldigen und ihm eine Entschädigung anzubieten, wenn er dafür auf die Anzeige verzichtet. Für eventuelle Sachschäden z.B. an der Hose habt ihr ja hoffentlich eine Haftpflichtversicherung.
In Sachen Haftung bin ich bei dir, aber eine Körperverletzung sehe ich nicht. Die köme imho nur dann in Frage wenn der Fragesteller den Hund auf den Pizzaboten gehetzt hätte.
Erstmal muss eure Haftpflicht den Schaden regulieren und dann wird das Ordnungsamt Auflagen geben.
am Tor hängen 2 Schilder mit Bild und Warnung
dies hier sollte für Dich von Interesse sein.
Wird auf Schmerzensgeld hinaus laufen.
Ihr hättet den Hund einsperren müssen, wenn ihr den Pizzaboten erwartet.
Es kommt mitunter auf das Schild an. Wenn steht “BETRETEN AUF EIGENE GEFAHR“ dann müsste es ohne Probleme und Kosten Enden und ihr könntet ihn sogar anzeigen weil er auf euer Grundstück gegangen ist.
Wenn Nur steht ACHTUNG BISSIGER HUND, dann habt ihr ein Problem. Weil ihr zugebt, das der Hund beißt.
Denk so läuft es bei uns am Land, bin mir aber nicht 100% sicher!
Und beim nächsten mal bitte die Tür versperren es hätte bja auch ein Kind reingehen können, das NICHT lesen kann!