Hund dem alten Besitzer zurück geben, ist das erlaubt?
Ich habe meinen Hund verkauft, der gerade ein Jahr alt ist. Allerdings hat der neue Besitzer sich am nächsten Tag gemeldet, und meinte das er den Hund wieder zurück an uns geben möchte, da er angeblich einen anderen Hund im Hundepark gebissen hat. Müssen wir den Hund wieder zurück nehmen? Der Hund hatte vorher mit uns garkein solchen Fall gehabt. Der Hund ist doch kein Spielzeug, das man man den wieder zurück gibt!
16 Antworten
Das ist ja kein Sachmangel. Ein Hund ist und bleibt ein Tier, das kann womöglich auch mal beißen… Zumal man ja auch die Gesamtkonstellation überhaupt nicht weiß.
Rein sachlich würde ich mich nicht darauf einlassen. Andererseits weiß ich natürlich nicht ob und in wie weit euch das Tier wichtig ist. Wer weiß wo es sonst bleibt…
Tia auch beim Tierverkauf habe ich Gewährleistung zu erfüllen.
Hat man dem Käufer zugesichert, dass der Hund total lieb und umgänglich ist. Der Hund aber nächsten Tag jemanden beißt trifft einem das Schicksal eines Verkäufers, in den ersten sechs Monaten muss dieser Nachweisen, dass das Tier frei von Mängeln war zum Zeitpunkt des verkaufes.
Nennt sich Sachmängelhaftung, aus diesem Grund schreibt ja auch jeder bei eBay "ohne Garantie oder Gewährleistung kein Umtausch etc". Diese Haftung gilt auch bei Tieren.
Stellt sich nun unglücklicherweise heraus, dass die gekaufte Sache oder vorliegend der gekaufte Hund zum Zeitpunktder Übergabe einen Mangel hatte, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.
Welche Gewährleistungsrechte gibt es überhaupt?
Vorrangiger Gewährleistungsanspruch ist der Anspruch auf Nacherfüllung.
Gleichzeitig hat der Verkäufer Anspruch darauf, eine Nacherfüllung vorzunehmen
(sogenanntes Recht der zweiten Andienung). Erst wenn eine Nacherfüllung nicht möglich, gescheitert, oder erfolglos eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt worden ist, hat der Käufer
weitere Rechte:
Er kann entweder den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz wegen des Mangels geltend machen.
Ist ein Sachmangel, wenn das Tier im Rahmen der Beschreibung der Sache zum Verkauf als total lieb Beißt überhaupt nicht usw. und tut überhaupt nichts beschreiben wurde. Jede Eigenschaft die ich als Verkäufer angebe muss das Tier auch erfüllen. Deswegen auch bei eBay Kleinanzeigen drauf achten was man da rein textet.
Da gab es schon einige Urteile zu.
Es geht nicht um den Biss es geht immer um die Zusicherung von Eigenschaften. Darfst gern selbst dazu recherchieren. Was passiert wenn der Hund nicht der Beschreibung entspricht.
Ich kann aber nicht sagen was der Verkäufer dem Käufer mündlich oder schriftlich zugesichert hat. Der Biss ist total egal. Wenn ich einen bissigen Hund verkaufe und dass aber beim Verkauf angebe ist das kein Mangel.
Ich handel mit Pferden, habe öfters das Problem mit der Gewährleistung. Da geht's vor wenn es sein muss. Da wird geklärt wer was wann wo zum Pferd gesagt oder zugesichert hat.
Ich recherchiere mit Sicherheit nicht, ich weiss es auch so. Ein Hundebiss ist kein Sachmangel, der im Gegensatz zu deinen Ausführungen eine Anfechtung möglich machen würde. Anders wäre es, wenn es eine Fehlstellung gäbe, der Hund krank wäre usw. Das sind feststellbare Eigenschaften, deren Fehlen eine Mängelrüge rechtfertigen würde
Genauso ist der Wesen eines Hundes ein feststellbare Eigenschaft. Es geht bei Wesen Eignung und Co ja gar nicht um das Tier es macht oder nicht, sondern was hat der Verkäufer zugesichert.
Kinderlieb und der Hund ist es dann doch nicht ist ein Mangel, wenn man dieses Zusagt. Solche Züge im Verhalten eines Tieres kann ein Gutachter durchaus nachweisen.
In Supermärkten kann man gekaufte Ware,wenn sie einem nicht passt , auch zurückgeben ...WARUM hast du ihn denn wieder verkauft ??? Wirst darauf wahrscheinlich nicht antworten..
..
weil Ich es mir leider nicht aussuchen konnte, das jemand in der Familie krank wurde und ich deswegen keine Zeit mehr habe! Fragen?
In Supermärkten kann man gekaufte Ware,wenn sie einem nicht passt , auch zurückgeben
Es gibt dafür keinen Rechtsanspruch, den gibt es nur bei fehlerhafter Ware.
Stimmt , Patrick , da hast du recht ! Man nimmt es aus Kullanz zurück ,was ich hier auch empfehlen würde,da sich ein Hund krankheitshalber besser wiederverkaufen lässt als einer , der beißt .
Ach, ein Hund ist kein Spielzeug, aber wenn ein Tier, dass fast 1 Jahr mit dir verbracht hat, vom neuen Besitzer losgeworden werden Will, dann ist es dir egal was mit ihm passiert (Tierheim, aussetzen, umbringen - so Leute gibt es tatsächlich...)
Wenn euch etwas an dem Hund liegt, dann nehmt ihn wieder zurück.
Ansonsten kann es dem armen Kerl blühen, dass er im Tierheim landet oder sonstwie verschachert wird.
Das wollt ihr sicher nicht.
Hundbiss ist kein Sachmangel, der zur erfolgreichen Anfechtung des Vertrages führen kann.